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Geschrieben von thorstendo am 06.02.2007, 10:07 Uhr:

Hi Leute,
habe vor kurzem ein C180 Bj99 gekauft. Beim Nachhauseweg vom Händler begann folgendes:
Im Kombiinstrument blinkten alle Leuchten, alle Zeiger hupften hin und her, die Automatik schaltete nur bis zum 2. oder 3. Gang. Auto in Werkstatt; Diagnose:
Getriebe undicht, Öl in Steckverbindung->Kurzschluss (Das sagt die Werkstatt)

Zweiter Versuch das Auto zu holen: nach ca 200km das genau selbe Problem.
Abschleppwagen-> Werkstatt!! Was haltet Ihr davon? Was kann das sein.


Geschrieben von mb201 am 06.02.2007, 10:28 Uhr:

Vom Händler? Hast du dann nicht Garantie auf den Wagen? Dann stell dem Händler doch den Wagen wieder auf den Hof, soll der sich darum kümmern. Ist ja wohl nicht zu bestreiten, daß der Schaden schon vor dem Kauf bestand.


Geschrieben von spookie am 06.02.2007, 11:00 Uhr:

Stell dem Händler ein freundliches Ultimatum: entweder der Wagen läuft problemlos oder der Kaufvertrag wird ungültig, ist eigentlich ganz einfach, und C180 gibts wie Sand am Meer. Ist sicherer bevor Du nachher die Katze im Sack hast.


Geschrieben von HH-Naddel am 06.02.2007, 14:58 Uhr:

Hey gib den Wagen zurück und die sollen ihn dann nochmal auseinander nemen .Es sei denn Du willst ihn unbedingt behalten und Dich dumm und dösig zahlen ..
Alternative wenn Du im ADAC bist kannst Du auch da mal nen Check machen lassen !!!

Aber ich würd ihn wohl eher zurück geben ....Es gibbet soviele Sterne auf der Welt..


Geschrieben von Brovning am 06.02.2007, 15:44 Uhr:

Wenn der von einem DC Händler ist, dann hast du eine Gebrauchtwagengarantie. Nimm diese in Anspruch.


Geschrieben von mb201 am 06.02.2007, 16:40 Uhr:

@ Bvrovning:
Ist das nicht egal welcher Händler das ist? Ich dachte das ist die gesetzliche Garantie, die muß doch jeder Händler geben, oder nicht?


Geschrieben von Andretti am 06.02.2007, 16:54 Uhr:

Zitat:
Original von mb201:
@ Bvrovning:
Ist das nicht egal welcher Händler das ist? Ich dachte das ist die gesetzliche Garantie, die muß doch jeder Händler geben, oder nicht?



Garantie ist immer freiwillig. Die muß niemand geben, im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht, die seit dem 1.1.2002 auch für Gebrauchtwaren besteht.


Geschrieben von mb201 am 06.02.2007, 17:33 Uhr:

Ah ja. Greift denn hier nicht die Gewährleistungspflicht? Oder was hat es damit auf sich?


Geschrieben von Andretti am 06.02.2007, 17:43 Uhr:

Ja, Natürlich.
Die Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate und kann bei gebrauchten Waren auf bis zu 12 Monate heruntergesetzt werden. Die Gewährleistung bezieht sich auf den Zustand des Verkaufes (auch versteckte Mängel)
Garantie geben die Hersteller freiwillig. Die Garantie bezieht sich auf Schäden, die während der Garantiezeit auftreten.
In diesem Fall hier fällt es eindeutig unter die gesetliche Gewährleistungspflicht.


Geschrieben von Brovning am 06.02.2007, 17:54 Uhr:

Ein authorisierter DC-Händler muss doch immer eine Gebrauchtwagengarantie auf einen verkauften Mercedes geben, oder?


Geschrieben von Andretti am 06.02.2007, 18:00 Uhr:

Vom Gesetz her nicht. Garantie ist immer freiwillig. Dafür gibt´s ja die Gewährleistungspflicht.


Geschrieben von mb201 am 06.02.2007, 22:23 Uhr:

:aha:
Danke Andretti für die Aufklärung!


Geschrieben von thorstendo am 08.02.2007, 09:08 Uhr:

Danke für die vieln tipps. also die sache ist so, eigentlich bin ich ja auf der sicheren seite, da ich eine 12 monatige versicherung (garantie) mitgekauft habe. d.h. im moment zahlen die noch alles. zum thema zurücknehmen: ich habe extra einen rechtsanwalt kontaktiert, der sagt: der händler darf das auto 2-4 mal nachbessern! erst dann hae ich die möglichkeit rechtliche schritte einzuleiten.
übrigen; anscheinend haben sie den fehler gefunden. es ist ein steuergerät am zündschloss. (busfehler) werde aber noch genauer berichten.


Geschrieben von thorstendo am 18.02.2007, 16:48 Uhr:

Hallo, so jetzt die antwort zum damaligen problem. der wagen war in der mercedes werkstatt. es wurde festgestellt, das ein steuergerät für die bussteuerung am zündschloss defekt war. mir wurde erklärt, dass alle bussteuerungen über dieses steuergrät laufen (wegen der wegfahrsperre). und wenn dieses steuergerät defekt ist, geht eben so gut wie gar nix mehr. hab eine kopie der rechnung bekommen. kosten 560€. der händler hat bezahlt. es wurde ein neues zündschluss eingebaut.


Geschrieben von mb201 am 18.02.2007, 17:53 Uhr:

:top:sehr schön! Toll, wenn es so reibungslos geklappt hat! :top:




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