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Geschrieben von bianca061970 am 26.03.2019, 14:25 Uhr:

Hallo zusammen,

ich muss bei meinem Wagen eine AHK nachrüsten. Abnehmbar mit fahrzeugspez. 13-poligem Stecker, vielleicht mit Dauerplus wegen Wohnwagen-Anhänger.
Ich habe mir die Einbau- und Anschlussanleitungen heruntergeladen. Darin ist u. a. auch eine ECE Typ-Genehmigung.

Laut Händler muss die AHK eingetragen werden. Somit muss ich erst zu einer Prüforganisation und dann zur Zulasungsstelle. Die Kosten für die Änderung weiss ich schon.

Was mir etwaa Kopfzerbrechen macht, ist, dass manche Händler gar keine AHK für meinen CLC anbieten (z. B. ATU), manche nur welche für Heckträger-Betrieb und wieder andere auch für Anhänger-Betrieb. AMG- Modelle natürlich so gut wie immer ausgenommen.

Wieso gibt es solche Unterschiede?
Warum müssen manche AHK eingetragen werden und andere nicht?
Was passiert wenn bereits verbaut und Prüforganisation "gibt nicht seinen Segen"? Wieder ausbauen und hoffen vom Händler das Geld wieder zu bekommen?
Was kostet es bei den Prüforganisationen? Ich konnte bislang weder in Foren noch über google brauchbare Informationen finden.

Gruß
Bianca


Geschrieben von Andy 62 am 26.03.2019, 17:02 Uhr:

Ich habe noch nie eine Anhängerkupplung eintragen lassen ist mir neu.
Habe aber mal gelesen das wenn MB eine Kupplung nachrüstet der Kühler mit gewechselt werden muss.Wenn Du einen großen Wohnwagen ziehen willst würde ich mich mal in der Richtung informieren.
Grüße Andy


Geschrieben von bianca061970 am 27.03.2019, 08:04 Uhr:

Nicht alle Wohnwagen sind zwangsläufig gross!

Ich habe einen Dethleffs 350 Nomad von 1988.... reisefertig gerade einmal 830 kg.... Länge mit Deichsel 4,94 m, Breite 2,10 m (siehe auch unter Usercars (alt),. Beim vorigen Wagen CL 203 hat der werkseitigen Kühler drin. Hat damals weder Motor noch Kühler beeindruckt...


Geschrieben von bianca061970 am 07.04.2019, 10:59 Uhr:

So,

ich möchte alle dran teilhaben lassen. Ich bin nun schlauer geworden wie es sich bei meinem Wagen verhält wegen nachrüsten einer AHK.
(nur nebenbei: Ich hatte im Krankenhaus genug Zeit im Internet zu surfen und mich zu informieren und Hersteller, Prüforganisationen usw. anzuschreiben)

Eigentlich war es nicht vorgesehen für diese Baureihe eine AHK zum nachrüsten anzubieten. Anscheinend auf Nachfrage wurden AHK angeboten, aber nur als Grundlage für Fahrradträger auf der AHK, deswegen haben viele AHK auch nur diese Freigabe. Aufgrund von Nachfrage wegen ziehen von Anhängern, hat man dann geprüft im Rahmen welcher Möglichkeiten welche AHK freigegeben werden kann zum ziehen von Anhängern, diese müssen aber offenbar jeweils eingetragen werden.

Also gut, AHK wird nachgerüstet und eingetragen - ist eben so. Alternative wäre den Wohnwagen für 1 EUR zu verkaufen (abzugeben) und dann nur noch in Hotels Urlaub machen.... Ist aber noch nix für mich.




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