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Geschrieben von bianca061970 am 21.06.2019, 20:37 Uhr:

Hallo zusammen,

folgendes Problem:

Heute Abend fuhr mir jemand beim ausparken in meinen Wagen. Gottseidank vor Ort geblieben und Polizei geholt.

Ich kehrte vom Job zurück zu meinem geparkten Wagen und sah das Malheur.

Auf ersten Blick kleiner Schaden - auf den zweiten dann doch nicht mehr. Ich bestand darauf dass die Polizei den Schaden aufnimmt - geschah dann auch.

Nun wird der Wagen wohl kaum bis zum 19.07.2019 repariert werden, so dass ich eine Wegstrecke von hin und zurück 600 km fahren kann. Ich hatte schon alles geplant: Familientreffen am 19.07.19 (mein Vater wird 92 Jahre alt - lebt allerdings im Seniorenheim), Treffen in Bremen, mein Bruder kommt auch - extra aus Kirchheim bei München. Hotel reserviert. Besuch bei Vater, Reservierung im Restaurant usw. Ich denke mal, dass das nun alles hinfällig wird.

Der Schaden am Pkw - ich schätze mal vorsichtig 3.000 EUR. Wie ich darauf komme? Scheinwerfer rechts (Bi-Xenon) hat Schleifspur, Stoßstange rechts total verkratzt (beinhaltet auch einen Sensor vom PDC), Innenkotflügel rechts teilweise abgerissen - schleift aber nicht. Streifschaden (Flanke) am rechten Vorderreifen..... Habe ich alles per Fotos dokumentiert.

Hat jemand Ahnung wegen Nutzungsausfall? Geplant war Aufenthalt vom 18.07.-20.07.19. Kann ich jetzt wohl stornieren. Wer ersetzt mir die Kosten? Sollte ich mir einen Anwalt nehmen? Habe aber keine Verkehrs-Rechtschutz-Versicherung.

Gruß
Bianca W.


Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 21.06.2019, 23:54 Uhr:

Hallo Bianca,

erstmal mein Beileid.... das tut schon aus der Ferne weh....

Bis zur Familienfeier sind es ja aber noch 4 Wochen....warum sollte der Wagen bis dahin nicht repariert sein. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, der innerhalb einer Woche repariert wurde.

Ich würde zu einer renommierten Karosseriewerkstatt gehen, die können direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen.

Ein Ersatzwagen steht dir für die Reparaturdauer zu, allerdings nur eine Klasse tiefer, also z.b. B-Klasse...., alternativ kannst du für die Dauer der Reparatur einen Nutzungsausfall verlange.

Sprich doch mal mit deinem Versicherungsvetreter. Die haben meistens gute Tipps, was die Karosseriewerkstatt und die Vorgehensweise, betrifft.

Ohne Rechtsschutz-Versicherung steht man ziemlich alleine da, da kostet jede Beratung und jedes Schreiben vom Anwalt erstmal Geld.....


Geschrieben von am 22.06.2019, 12:40 Uhr:

Hallo Bianca,
mir ist mal jemand an der Ampel rückwärts ins Auto gefahren. Polizei war da, Schuldfrage war auch klar. Hab es meiner Versicherung gemeldet, vorsichtshalber.
Danach Kontakt mit der gegnerischen Versicherung, von der mir eine Werkstatt genannt wurde, damals noch BMW. Dann hat sich BMW bei mir gemeldet, wegen Fahrzeug Abholung und Ersatzwagen, die boten mir dann einen 2er BMW an, da ich aber von meiner Vers. wusste das der Anspruch auf Ersatzwagen in Klassen aufgeteilt ist, gab ich mich mit dem 2er nicht zufrieden und bekam einen X5 ;-) der mir auch noch gebracht wurde.
Also wenn Du keine Schuld hast und die gegnerische Vers. den Schaden übernimmt,würde ich mal mit denen reden, wie es mit einem Ersatzwagen aussieht.

Gruß Wolle


Geschrieben von spookie am 23.06.2019, 00:54 Uhr:

Ich würd denen was husten, wenn die mir jetzt sagen, der Wagen wird erst ab dem 18.07. repariert. Das ist ein schlechter Scherz. War das MB oder wo steht der nun? Geh zu einer Karosseriebaufirma, die sind schneller und leisten ebenso gute Arbeit. Die meisten MB Werkstätten haben ihre Lackierer meist eh nicht bei sich sondern extern.




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