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Geschrieben von Andretti am 09.03.2007, 17:14 Uhr:

München (ddp.djn). Hersteller und Importeure von Kraftfahrzeugen sind nunmehr verpflichtet, beschädigte oder nicht mehr nutzbare Automobile, die vor Juli 2002 zugelassen worden sind, vom letzten Halter kostenlos zurückzunehmen und zu entsorgen. Bisher galt das nur für Schrottfahrzeuge, die nach Juli 2002 in den Verkehr gebracht wurden. Darauf macht der KS-Automobilclub in München aufmerksam.

Allerdings sind verschiedene Bedingungen einzuhalten. Das Fahrzeug muss zu einem vom Hersteller oder Importeur benannten Entsorgungsbetrieb gebracht werden, der nicht weiter als 50 Kilometer vom Standort des letzten Halters entfernt sein soll. Der Kfz-Brief oder die Zulassungsbescheinigung I muss vorgelegt und übergeben werden. Ferner muss der Wagen innerhalb der Europäischen Union zugelassen gewesen sein. Er darf zudem nicht ausgeschlachtet sein, es müssen also noch alle wesentlichen Teile wie Antrieb, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator und elektronische Steuergeräte vorhanden sein. Auch dürfen keine Abfälle im Fahrzeug lagern.

Wird ein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß bei der Zulassungsbehörde abgemeldet oder unkorrekt auf öffentlichem oder privatem Grund entsorgt, kann der letzte Eigentümer mit bis zu 50 000 Euro Bußgeld belegt werden. Außerdem können ihm die von den Behörden verauslagten Kosten, etwa Abschleppen, auferlegt werden.




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