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Geschrieben von Pansen88 am 22.03.2020, 16:39 Uhr:

Servus liebes Forum :-)



Ich möchte mir schon seit längerem die AMG Styling I in 18 Zoll als Sommerräder zulegen.



Mein Fahrzeug: C208, 1999, VorMopf, original AMG-Styling-Paket (Front- und Heckschürze + Seitenschweller) ab Werk, dezente Tieferledungsfedern 30 mm rundum von AMG ab Werk, VA: 1er Gummis, HA: 2er Gummis.



Ich fahre seither die Standard-Kombination als AMG Styling I in 17 Zoll:



VA: 7,5x17, ET 37, 225/45

HA: 8,5x17, ET30, 245/40 (+15 mm Distanzscheibe mit ABE pro Rad)



Ich würde gerne auf folgende Dimensionen umrüsten:



VA: 8,5x18, ET 44, 225/235/40

HA: 9,5x18, ET 46, 255/35



Die 18-Zoll-Felgen mit den obenstehenden Dimensionen, die ich mir kaufen werde, stammen ja ursprünglich von der S- bzw. CL-Klasse (W215).

Es werden auch definitv die Styling I in diesen Dimensionen sein, keine Styling II o. Ä. :-)

Ich weiß auch, dass ich Radschrauben mit M12-er Gewinde, aber 14-er Kugelkopf benötigen werde. Die Länge der Schrauben ergibt sich ja dann aus der Dicke der zu montierenden Distanzscheiben.



Meine Fragen sind jetzt folgende:



- kann ich diese Rad-/Reifen-Kombinationen ohne Karosseriearbeiten fahren?



- ich lese häufig, bei diesen Kombinationen für den C208, dass an der VA 225/40/18er Reifen montiert werden müssen. Oftmals aber auch, dass 235/40/18er passen. Passen die 235er auch ohne Karosseriearbeiten oder sollte ich lieber 225er nehmen?



- Welche Distanzscheiben brauche ich jeweils für die VA und HA, damit ich sie problemlos als Einzelabnahme (§19.3) eintragen lassen kann? Muss ich es so machen, dass ich bei der VA ca. auf ET37 komme und bei der HA ca. auf ET 30? Also vorne quasi 5 oder 10mm (44-5= ET39 oder 44-10= ET34) pro Rad und hinten 15mm (46-15= ET31) pro Rad?



- die Tieferlegung ab Werk ist ja eher dezent, kann es trotzdem Probleme geben?



- muss ich dem TÜV-Prüfer ein Teilegutachten der Felgen vorlegen (in dem Fall wäre es ja eher eine ABE für die S- bzw. CL-Klasse - richtig?)?



- muss ich zu der Einzelabnahme sonst noch irgendetwas mitbringen/beachten?



Ich weiß, es sind schon ein paar mehr Fragen, aber sind ja quasi alle relevant für die bevorstehende Eintragung nach §19.3 :-)



Ich würde mich mega freuen, wenn mir jemand helfen könnte bei meinem "Problem" :-)



Liebe Grüße ******88.


Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 23.03.2020, 23:34 Uhr:

Hallo,

hast du die Räder schon gekauft?
Und hast du eine ABE oder ein Gutachten dafür mitbekommen?

Irgendwie passt die o.g. Rad/Reifen-Kombination nicht zu der CL-Klasse BR215 (siehe Anhang)

Generell würde ich dir raten, die Änderungen per Einzelabnahme in Verbindung mit Spurverbreitungen im Vorfeld mit der TÜV-Prüfstelle wo du die Abnahme machen lassen willst abzuklären. Such dir dort einen kompetenten Ansprechpartner, der das ganze von A bis Z begleitet.....

Ich habe schon die Erfahrung gemacht, dass ich mit dem einen Prüfer alles geklärt hatte und am Schluss ein anderer Prüfer die Abnahme verweigerte......

Dateianhang:
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