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Geschrieben von Verschneutzelt am 06.04.2007, 18:51 Uhr:

hi all

will mein schaltknauf durch z.b. so einen ersetzen...

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&sspagename=ADME:B:AAQ:DE:1&viewitem=&item=280101173628&rd=1


aus der anleitung dafür die schon gepostet wurd werde ich nicht ganz schlau weil da auch noch der welchsel des schaltknauf leder mit erklärt wird oda so...

ps: ich weiss das er nicht in der stvo erlaub ist... *lol*

freue mich wenn mir jemand des mal erklären könnte ob ma da einfach den kauf abschrauben kann oda was ma da berücksichtigen muss...

lg baschtl :lesen:


Geschrieben von Verschneutzelt am 06.04.2007, 18:52 Uhr:

lol der link is durch nen smiley unterbrochen hier der richtige

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&sspagename=ADME%3AB%3AAAQ%3ADE%3A1&viewitem=&item=280101173628&rd=1


Geschrieben von Andretti am 06.04.2007, 19:46 Uhr:

So baust Du Ihn aus und wieder ein.


Geschrieben von Verschneutzelt am 06.04.2007, 20:45 Uhr:

thx.. genau das wollt ich wissen =) :top:


Geschrieben von Andretti am 06.04.2007, 22:34 Uhr:

@Verschneutzelt

;) Manchmal hilft ne Zeichnung doch mehr als viele Worte. Wenn Du verstehst was ich meine.




Geschrieben von Verschneutzelt am 06.04.2007, 23:19 Uhr:

=) ja ... stimmt

dann kann ich ja bald mit neuem :driver: fahrn... lol


Geschrieben von Verschneutzelt am 14.04.2007, 08:45 Uhr:

jipi... habs geschaft :)

Dateianhang:
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Downloads: 510
https://www.mb-treff.de/forum/useraction.php?action=get_upload&id=241



Geschrieben von spookie am 14.04.2007, 10:09 Uhr:

Glückwunsch, geht doch ;)

Dass das Ding während der Fahrt nicht leuchten darf hab ich Dir ja schon im ICQ gesagt, also nicht erwischen lassen, rein zufällig, bei einer Polizeikontrolle. ;)


Geschrieben von Verschneutzelt am 14.04.2007, 10:30 Uhr:

joar... geht au ausmachn... ;)


Geschrieben von Andretti am 14.04.2007, 11:22 Uhr:

Zitat:
Original von spookie:
Glückwunsch, geht doch ;)

Dass das Ding während der Fahrt nicht leuchten darf hab ich Dir ja schon im ICQ gesagt, also nicht erwischen lassen, rein zufällig, bei einer Polizeikontrolle. ;)



Hilfreich wäre hier eine Erklärung, warum die Beleuchtung des Schaltknaufes nicht zulässig sein soll.(§STVZO, Gerichtsurteil o.Ä.)

Im BMW M3 oder M5 gab es serienmäßig beleuchtete Schaltknäufe.
Meines Wissens nach ist die Beleuchtung einer Bedienungseinrichtung (nicht zu verwechseln mit einer Fahrzeuginnenbeleuchtung) nur dann nicht zulässig, wenn Sie den Fahrer blenden oder in seiner Sicht beeinträchtigen würde. Solange Sie nicht mit der Lichtaustrittsöffnung von Außen Sichtbar ist spricht eigentlich nichts dagegegn. Eine einfache Ausschaltmöglichkeit der Beleuchtung dürfte da auch nicht ausreichen, wenn es wirklich wirklich verboten wäre.. Dann dürfte die Beleuchtung während der Fahrt gar nicht möglich sein.




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