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Geschrieben von Guenter.Supplie@t-online.de am 15.08.2022, 17:07 Uhr:

Guten Abend, im Kfz-Schein (alte Version) steht zur Bereifungsgröße: "Ziff. 20 u. 21 auch 7J x 16 H2, ET 31 / 37 . . ." Ich interpretiere das so, daß alle Einpreßtiefen zwischen 31 und 37mm erlaubt sind. Ist das so, oder bin ich da im Irrtum?

Vielen Dank für eine Aufklärung und

schöne Grüße!

Günter


Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 17.08.2022, 15:39 Uhr:

Hallo Günter,

leider nein. Es heißt nicht von 31mm bis 37mm, sondern entweder 31mm oder 37mm.

Siehe auch die angehängte Datei, da sind die ab Werk freigegebenen Rad/Reifenkombinationen aufgeführt.

Dateianhang:
c_klasse_kombi_typ_203_110211.pdf - 1296.5 KBs - Count: 68 c_klasse_kombi_typ_203_110211.pdf - 1296.5 KBs
Downloads: 68
https://www.mb-treff.de/forum/useraction.php?action=get_upload&id=1608



Geschrieben von Guenter.Supplie@t-online.de am 17.08.2022, 17:00 Uhr:

Danke, Jürgen,

ich hab ein TÜV-Gutachten vom 29.09.2010, aus dem ersichtlich ist, daß Felgen 7 1/2 x 16 H2, ET 35mm, für den Mercedes Typ 203K zulässig sind. Die kann ich aber in der Original-DB-Tabelle nicht finden. Gibt es da Kompetenzgerangel? :grübel:

Schöne Grüße!

Günter


Geschrieben von r007 am 17.08.2022, 17:08 Uhr:

Sondergutachten/ABE welche du mitführst/eingetragen hast gelten natürlich.

Nur die Schlussfolgerung, dass "alles dazwischen auch OK" wäre ist falsch.


Geschrieben von Guenter.Supplie@t-online.de am 17.08.2022, 17:12 Uhr:

Danke, das hat mir jetzt doch ein bißchen geholfen . . . :aha:


Geschrieben von Guenter.Supplie@t-online.de am 17.08.2022, 18:13 Uhr:

Sorry - jetzt bin ich aber schon wieder über Diskrepanzen gestolpert:

im Brief/Schein steht: 205/55R16 91W;

in der Anlage zur AMG-MB-Herstellerbescheinigung v. 14.09.2009 stehen nur 17-Zoll-Felgen 7 1/2 ET35 - keine 16-Zoll-Felgen;

im TÜV-Gutachten v. 29.09.2010: Reifen 205/55R16 auf Felge 7 1/2J x 16H2 ET35;

und in der von Ihnen vorgelegten Original-MB-Tabelle vom 02.02.2011 gibt es nur 7 x 16 oder 7 1/2 x 17 Felgen. Die Reifengröße 205/55R16 geht hier nur mit 7 x 16 - Felgen, nicht mit 7 1/2 x 16 - Felgen.

So, und jetzt meine konkrete Frage: ist die Kombination 7 1/2 x 16J H2 ET35 mit 205/55R16 zulässig? Bestätigung hierfür finde ich nur in dem erwähnten TÜV-Gutachten "366-0092-09-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47429". Ist das wirklich ein Freibrief?

Danke nochmal und
sorry für die lästige Fragerei :(


Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 17.08.2022, 23:35 Uhr:

Hallo Günter,

du schmeißt hier ganz schön viel Durcheinander.....ich versuche mal das ein wenig zu sortieren......

Erst mal gilt natürlich das was in den Fahrzeugpapieren (also Zulassungsbestätigung Teil 1 und 2) steht. Das ist quasi die Basis-Ausstattung deines Fahrzeugs.

Weil aber aus Platzgründen nicht alle möglichen Rad/Reifenkombinationen in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden können, hat MB das Dokument erstellt, was ich oben als pdf eingestellt habe. Darin stehen also alle "ab Werk" originalen Felgen mit den dazugehörigen Reifengrößen. Das sind die vom Fahrzeughersteller erweiterten Rad/Reifenkombinationen, also von MB getestet, freigegeben und als original Zubehör erhältlich.

Solange deine Räder also original MB-Felgen sind und die Felgengrößen und Reifengrößen bzw. Kombination dieser Tabelle entsprechen, hast du keine Probleme und keinen weiteren Aufwand.


Und weil das alles noch nicht genug ist, kommen dann noch die freien Zubehör-Felgen-Hersteller ins Spiel. Jeder Felgen-Hersteller passt seine Felgen an das jeweilige Fahrzeug an und lässt sie durch den TÜV prüfen. Das führt dann zur individuellen ABE. In dieser ABE für Zubehörfelgen können durchaus auch andere Felgengrößen, Reifengrößen, Einpresstiefen und (von der Fahrzeugherstellerfreigabe abweichende) Rad/ReifenKombinationen aufgeführt sein.

Wichtig sind dabei auch die jeweiligen Auflagen. Nur wenn alle Auflagen erfüllt sind, darfst du diese Felgen mit der in der ABE aufgeführten Rad/Reifenkombination auf deinem Fahrzeug (das muss natürlich auch in der ABE aufgeführt sein) fahren.

Die ABE-Nummer muss auch auf den Zubehör-Felgen eingestanzt oder sonstwie sichtbar sein.

Somit ist die Frage: Was für Felgen hast du bzw. welche willst du verbauen?

Hersteller? In welcher Größe und wenn Zubehör-Felgen, welche ABE-Nr. ?


Geschrieben von Guenter.Supplie@t-online.de am 18.08.2022, 10:13 Uhr:

Guten Morgen Jürgen,

das "Durcheinander" war der Grund für mich, diesen Thread zu eröffnen, gerade WEIL ich keine Ahnung von der Thematik habe, und weil ich nun befürchte, jahrelang mit unzulässigen Rädern herumgefahren zu sein . . . :driver:

Felgenhersteller: Alu-Design GmbH & Co KG, Marke "Dezent", Radtyp TRB6

Felgengröße: 7 1/2 x 16J H2 ET35, ABE 47429

Reifen: 205/55R16 91W

Danke nochmal für die umfassende Auskunft!

Günter


Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 18.08.2022, 13:56 Uhr:

Moin,

kein Problem. Man kann ja schließlich nicht alles wissen und dafür ist ja auch ein Forum da, dass man Fragen stellt.

Hast du denn eine ABE oder ein Gutachten für die Felgen/Räder?

Ich habe mal versucht, mit deinen Daten auf der Homepage von Dezent eine ABE für die Dezent TR B und den W203 zu finden. Hat aber nicht geklappt.

https://www.dezent-wheels.com/products

Auch hier zeigt er mir an, dass die TR B in 7,5 x 16 Zoll nur für den W204 auswählbar sind...:
https://www.onlineraeder.de/felgengalerie/DEZENT/RB/G_7.5_16


Kannst es ja auch mal versuchen und falls alles nichts bringt, würde ich mal den Hersteller kontaktieren:

ALCAR DEUTSCHLAND GMBHT: +49 180 545 8000


Geschrieben von Guenter.Supplie@t-online.de am 18.08.2022, 14:47 Uhr:

Ja, dieses TÜV-Gutachten: "366-0092-09-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47429". Hier steht explizit der 203K mit der Kombination "7 1/2 J x 16 H2 ET35 mit Reifen 205/55R16" drin. Sogar die Betriebserlaubnis "e1*98/14*0158* stimmt. Also, ich bin mir jetzt schon einigermaßen sicher, daß das paßt. Dschungelbuch läßt grüßen :dance1:


Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 18.08.2022, 15:48 Uhr:

Sodele, jetzt hab ich das komplette Gutachten im Netz auch gefunden:
https://shop.dbv.eu/pdf/gutachten/47056501.pdf

Jetzt musst du nur noch die rechts stehenden Auflagen erfüllen und das Gutachten mitführen. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Wenn du allerdings noch eine Tieferlegung und/oder Spurverbreiterung verbaut hast, musst du die Räder zusammen mit den anderen Teilen (Federn/Fahrwerk und Spurverbreiterungen) vom TÜV abnehmen und eintragen lassen...... :wand: ....


Geschrieben von Guenter.Supplie@t-online.de am 18.08.2022, 16:43 Uhr:

Vielen Dank nochmal, :prost: ;

mit Genugtuung nehme ich zur Kenntnis, daß die Aufklärung dieser Geschichte auch für Profis nicht ganz ohne Grübeln zu bewerkstelligen war.

Dieses Gutachten nehme ich jetzt zu meinen Papieren :bestwishes:


Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 18.08.2022, 23:51 Uhr:

Ja, manchmal ist es echt nicht einfach.....aber gemeinsam haben wir´s doch hinbekommen..... :top: :prost: :top:




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