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      Paar Fragen zu Oldtimer und H-Kennzeichen bei Replika? - https://www.mb-treff.de/forum/thread.php?id=3613


Geschrieben von Manuel am 28.05.2009, 20:06 Uhr:

Hallo,
ich hätte da mal ein paar Frage, zum H-Kennzeichen, wie ist das eigentlich bei Replika, aus z.b. dem Jahr 1973?
Bekommt man da eins? Wie wird das bei Replika Festgestellt ob das Auto den Bestimmungen entspricht? (da es ja von vorn herein ein Nachbau ist!)
Was darf alles Verändert sein damit es ein Oldtimer bleibt?
Hab z.b. eine Cobra Replika gefunden, Bj. 1974 mit einem Avo Gewindefahrwerk, rundum in Höhe und Härte stufenl. einstellb., einem Buick Motor und angeblich H-Kennzeichen, kann sowas sein?
Wie ist das, wenn man Oldtimer aus dem Ausland holt, z.b. NL oder GB, mit TÜV und H-Kennzeichen, muss ich da dann etwas am Auto verändern, wenn es ein Rechtslenker ist? Darf ich das überhaupt? oder ist das dann ein Grund das ich kein H-Kennzeichen bekomm?
Wie ihr sicher merkt, ich hab bei dem Thema null Ahnung und hoffe ihr könnt mir weiter helfen! :D

Schon mal vielen Dank!


Geschrieben von Andretti am 28.05.2009, 20:18 Uhr:

Soviel ich weiß, ist ein Replika genauso zu betrachten wie ein Original, wenn es 30 Jahre alt ist. Also der Zustand muß so ziemlich genau der sein, indem das Fahrzeug sich vor 30 Jahren befand, als es gebaut wurde, und eingetragene Änderungen mind. 20 Jahre alt sind. Ein Replika ist ja eh nur optisch dem Vorbild nachgebaut und somit ein eigenständiges Fahrzeugmodell. Wenn Du ein Replika einer Cobra hast, ist es ja offiziell laut Papiere weder eine Cobra noch ein Replika.
Da es allerdings historisch erhaltenswert sein muß, was von einem Gutachter festgestellt werden muß, ist es sicherlich Auslegungssache vom Sachverständigen, welcher das Gutachten erstellt. Aber halt möglich, dass es so ist. Es gibt ja auch Rennfahrzeuge die ein H Kennzeichen haben.


Geschrieben von Benzer57 am 28.05.2009, 20:29 Uhr:

Hallo

Als Oldtimer wird rechtlich ein Fahrzeug bezeichnet, das älter als 30 Jahre ist. Die gesetzliche Definition ergibt sich aus § 2 Nr. 22 der Fahrzeugzulassungsverordnung:

"Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen."


Könnte mir auch vorstellen, dass nach den o.g. Ausführungen ein H-Kennzeichen möglich ist.

Gruß
;)


Geschrieben von Andretti am 28.05.2009, 20:47 Uhr:

Kann mich noch erinnern, ein paar mal Replikas von Lamborghini Countach gesehen zu haben, welche in den 80er Jahren meist Ford Motoren verwendet haben. Mit dem alten Buick hier in Deutschland könntest Du natürlich Probleme kriegen, wenn mal was dran ist.


Geschrieben von Manuel am 30.05.2009, 15:15 Uhr:

Hallo,
erst mal danke! :top:
Das mit dem Buick war nur ein Beispiel, da ich einen mit so einem Motor gesehen hab, die meisten haben Ford oder Chevy Motoren drin!

Was wird alles als kleine Veränderungen angesehen, hab nämlich ein Paar Pilgrim Cobra´s gefunden, manche haben die schicken Sidepipes dran, andere wieder nicht! Dürfte ich dann bei einer ohne Sidepipes welche dranbauen, oder würde ich dann die H-Zulassung verlieren?

Gibt es irgendwas, auf das ich bei der Versicherung achten muss? Weis evtl. sogar jemand eine Gute Versicherung für Oldtimer?

Gibt es für Youngtimer jetzt eigentlich auch noch extra Tarife und Regelungen? Weil ich auch eine schicke Cobra aus dem Jahr 1986 gefunden hätte, deshalb meine frage in die Richtung, den als normaler PKW sind die Autos einfach extrem teuer im Unterhalt, mit ihren alten V8Motoren kosten sie einfach Unmengen allein an Steuern!





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