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Geschrieben von Bill200 am 12.09.2009, 14:32 Uhr:

Servus Leute,

hab da mal eine frage, hab einen w202- c200 Bj. 99 mit oreginal endtopf und will so wie spookie hat ein rohr auf die andere seite verlegen und eine 4 rohr anlage zu machen. Aber nicht wegen dem sound, nur optik.

So, die frage ist ob ich das mit dem oreginalen endtopf machen kann und wie das mit dem tüv geht. Hab mal 3 ver. tüvprüfer gefragt und jeder sagt was anderes... das ist :shit: :-( (Sorry)

Kann mir jemand helfen, oder etwas richtiges zur hilfe geben?

Thanks schonmal


Geschrieben von spookie am 12.09.2009, 17:48 Uhr:

Ich habe einen 280er Endtopf genommen, weil der Zubehörtopf total ausgebrannt war. TÜV mässig gar kein Problem, da der Topf keine gesonderte Zulassung braucht und die Artikelnummer aufgedruckt ist, von unten sichtbar auf der Bühne. Man braucht nur wie bei mir eine ABE für die Endrohre, die Konstruktion selber braucht keine Zulassung, diese muss so angefertigt sein, dass sie dicht ist und Deine AU Prüfung nicht verfälscht. Dann wärst Du auf der sicheren Seite.


Geschrieben von marmue86 am 12.09.2009, 17:49 Uhr:

grüß dich,

also du kannst deinen original auspuff für deinen umbau hernehmen.biegst dir ein paar rohre zurecht und dan geht des scho.
wegen tüv musst du nur darauf achten, dass die endrohre nicht über das fahrzeug hinausragen (also nicht über die stoßstange hervorstehen) und das du noch eine abschleppöse hast.zur not musst du halt deine abschleppöse woanders hin legen.

mfg


Geschrieben von spookie am 12.09.2009, 23:10 Uhr:

Das mit dem Abschlepphaken ist eine Falschinfo. Die hintere ist nicht Bestandteil der Vorschriften, die vordere ist vorgeschrieben. Die hintere einfach Abflexcen, mit etwas Lack oder Hammerit einschmieren wegen dem Rost und dann passt das und es hat Platz für das Rohr.


Geschrieben von Bill200 am 12.09.2009, 23:46 Uhr:

Aha, also macht mir da dann kein Bulle oder Prüfer, wenn ich es so machen, und natürlich nicht die Abgaswerte verändere :-)) , probleme. Dann kann man die Blenden einfach draufmontieren und fertig. Die Blenden haben ja TÜV-Freigabe bzw ein Dokument dabei.

:D :D :D :D :D :D ;) ;) ;) :aha: :aha: :aha: :top: :top: :top:

Dann werd ich mal schauen das ich v2a Rohre bekomme und das mal anfärtigen tuhen. Ich fand das schon bei der S-Klasse WOW wo ich das gesehen habe!!!das wollt ich immer, und natürlich Gardinen.

Die baue ich von 124 um. Hab da jetzt anfrage nach preis gemacht.


Geschrieben von spookie am 13.09.2009, 01:00 Uhr:

Wenn die Optik nicht stimmt, kleiner Trick: Bremsenlack in schwarz. Ab und an mal kurz nachsprühen und es sieht noch unfauffälliger aus, falls es sichtbare Teile gibt.


Geschrieben von Andretti am 13.09.2009, 01:21 Uhr:

Zitat:
Original von spookie:
Das mit dem Abschlepphaken ist eine Falschinfo. Die hintere ist nicht Bestandteil der Vorschriften, die vordere ist vorgeschrieben. Die hintere einfach Abflexcen, mit etwas Lack oder Hammerit einschmieren wegen dem Rost und dann passt das und es hat Platz für das Rohr.



Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 29.04.2009. Letzte Änderung durch: Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG-Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge vom 21. April 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 21 S. 872, ausgegeben zu Bonn am 27. April 2009).

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen

.......

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.
.........





Geschrieben von spookie am 13.09.2009, 11:11 Uhr:

Mein Fahrzeug hat keine Anhängelast ab Werk.


Geschrieben von Andretti am 13.09.2009, 11:23 Uhr:

Zitat:
Original von spookie:
Mein Fahrzeug hat keine Anhängelast ab Werk.



Wie kommt das denn? ?(

Mit der Anhängelast ist nicht eine AHK gemeint, sondern die bei ziemlich jedem PKW im Fahrzeugbrief eingetragene Abhängelast gebremst und ungebremst.
Dinge die in der STVZO stehen, kann selbst der TÜV nicht außer Kraft setzen.


Geschrieben von marmue86 am 13.09.2009, 15:26 Uhr:

hallo zusammen,

bzgl abschleppöse hinten, mein bekannter hat sich ebenfalls eine li re anlage selbst gebaut und der tüv bestand darauf, dass eine vorrichtung zum abschleppen für hinten vorhanden ist.
hat also schon seine gültigkeit, dass man eine abschlep pöse hinten hat.
er hat sich hierfür extra ein gewinde in den stoßstangenträger geschnitten und sich eine original abdeckung für die stoßstange geholt.somit wanderte die abschleppöse vom unterboden in die stoßstange.

mfg


Geschrieben von spookie am 14.09.2009, 00:47 Uhr:

Wiedermal nette Beispiele. Mein TÜV Süd hier unten bei Stuttgart hat eindeutigt gesagt nein ist nicht nötig hinten und auch der TÜV Nord in Hann. Münden hat das bestätigt, da ich die Duplex seit 2005 dran habe und die oben ja komplett umgebaut und erneut abgenommen wurde. Dazu kenne ich einige andere die diese Anlagen haben und auch dort bei Dekra und TÜV Süd dasselbe Ergebnis.


Geschrieben von Bill200 am 14.09.2009, 00:57 Uhr:

Hm, das heißt je nach bundesländer sind ver. Sachen erlaubt und anderen nicht. Das ist ja nicht normal, aber widerum je nach Prüfer oder TÜV. X( X( X( X(






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