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Geschrieben von jupp71 am 06.06.2010, 17:29 Uhr:

Hallo, mein CLK W208 320 (BJ 05-2000) zeigte im 2007 Rost an die ganze rechte Seite. Da alle Wartungen laut Scheckheft bei MB gemacht wurden, ist alles kostenlos (Garantie vom Werk) gemacht worden. In 2008 gleichfalls für die linke Seite.
In 2009 schon wieder Rost an die rechte und linke Seite. Dies ist wieder von MB kostenlos repariert. Sie sagten es gibt 2 Jahre Garantie auf diese Reparaturen. Jetzt an die rechte Seite (Hinten Radlauf an der Stelle bei Kotflügel) schon wieder eine große Roststelle! Diese selbe Stelle ist schon in 2007 und 2009 repariert worden! Jetzt sagt meine MB Vertragshändler dass es nur zwei Jahre Gewährleistung gibt auf eine Reparatur und dass diese zwei Jahre nach einem vorherigen Garantie-Anspruch nicht wieder von vorne anfangen!! Ich habe immer meine Wartungen laut Scheckheft bei MB durchführen lassen und jetzt sagt man dass ich keine Garantie habe auf die Reparatur- und Lackierarbeiten vor einem Jahr her da dies schon eine Garantiefall war von den Arbeiten von zwei Jahre her. Man erklärte mir: Garantie auf neue Batterie ist zwei Jahre. Innerhalb zwei Jahre Batterie kaputt, bekommt man eine neue Batterei, geht diese neue Batterie innerhalb von z.B. 5 Monate kaputt, bekommt man nicht wieder eine neue Batterie! Ich finde hier stimmt etwas nicht... Man hat letztes Jahr diese Stelle repariert und vermutlich wurde diese Reparatur nicht gut gemacht da es jetzt wieder so eine grosse Roststelle gibt. Hat jemand Erfahrung mit Garantie / Kulanz in Sache Rost??

Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten!


Geschrieben von Andretti am 06.06.2010, 18:07 Uhr:

Hallo Jupp 71,

bei meinem Onkel seinem W210 (Bj. 2001) war der Fall fast genau wie bei Dir jetzt. Alle Services wurden bei MB gemacht. Anfang 2009 der erste Rost der auf Kulanz beseitigt wurde. Anfang 2010 der nächste Rost an zum Teil den selben Stellen. Auch hier wurde allerdings bei Ihm wieder (nach 9 Jahren) alles kostenlos auf Kulanz beseitigt.

Allerdings darf man 3 Dinge nicht durcheinanderbringen:
1. Garantie
2. Gewährleistungspflicht
3. Kulanz

3 völlig verschiedene paar Schuhe. Aber oft miteinander verwechselt.
Der Rost wird Dir bestenfalls auf Kulanz beseitigt. (welche absolut freiwillig ist und allein im Ermessen des Herstellers liegt)
Garantie gibt es nur gegen Durchrostung. Wobei diese fast unmöglich ist, wenn Du alle Services bei MB erledigen läßt und in diesem Rahmen kostenpflichtig sämtliche Steinschläge oder Unterbodenschutzbeschädigungen beseitigen läßt.
Hier in Deinem Fall wurde viel durcheinandergebracht, was Garantie (freiwillig), Gewährleistung (gesetzlich) und Kulanz (noch freiwilliger) betrifft.
Eine Garantie sagt Dir ein Hersteller nach seinen Bedingungen vertraglich zu. Kulanz gewährt er nach Ermessen im Einzelfall. Daher stellt der Händler / die Werkstatt auch einen Kulanzantrag ans Werk, wo dann entschieden wird ob er gewährt wird oder nicht.
Ansonsten findest Du hier im Forum schon einige Beiträge dazu.


Geschrieben von jupp71 am 08.06.2010, 20:41 Uhr:

Hallo Andretti,

Danke für Deine ausführliche Antwort. Ich verstehe jetzt den Unterschied zwischen Garantie / Kulanz und Gewährleistung. Und verstehe jetzt auch Unterschied zwischen Durchrostung und Rost in Bezug auf Garantie / Kulanz und Gewährleistung.

Ich denke ich stecke jetzt meine kostbare Energie um ein guten Fachbetrieb zu finden um diese Rostschaden gut zu reparieren, weil ich glaube DB ist da ziemlich teuer?!

Grüße
Jupp71




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