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Geschrieben von flodiho am 03.07.2010, 21:40 Uhr:

Hi Leute, ich wollte mir für meinen 202er ein solches Taxi- Dachzeichen als Gag kaufen und damit rumfahren. Ist dies Gesetzeswíedrig oder muss man auf bestimmte Sachen achten? zb. Anstatt "Taxi" entweder "Daxi" oder "Täxi" draufschreiben? Hat da irgendwer Ahnung von? Hab im Internet auch so nix gefunden.

Nochmal: Es soll nur einen Gagaktion werden. Ich will damit keinerlei Leute mitnehmen geschweige ein Taxiunternehmen aufbauen. :D


Greetz Flo


Geschrieben von Brovning am 03.07.2010, 22:35 Uhr:

Hallo Flo,
das Problem ist, dass dir erst einmal geglaubt werden muss, dass du damit nicht unerlaubt Geld verdienen wolltest...
Mit dem Schild auf dem Dach könnte der Eindruck entstehen, dass du eine Taxi ohne Genehmigung betreibst (Verstoß gegen die BOKraft). Das zieht diverse Verstöße nach sich zieht. Die Kosten für eine solche Anzeige (zusammen mit der Einziehung des Taxenschildes) knapp über 100,- Euro liegen.
Da Taxis auch Sonderrechte genießen, ist geregelt wer ein solches Schild anbringen darf. Du kannst ja zum Spaß deinem Auto auch keinen grünen/blauen Streifen verpassen und ein Blaulicht montieren. :rolleyes:


Geschrieben von spookie am 03.07.2010, 22:39 Uhr:

Wenns einen ordentlichen Magnetfuss hat, dann sollte das kein Problem sein. Es darf halt nicht abfliegen, sonst hast Du ein Problem. Gerne sehen wird es die Polizei nicht, aber wenns nur für Spasseinsätze ist, dann geht das schon.


Geschrieben von Andretti am 03.07.2010, 23:20 Uhr:

Ich schließ mich da ganz Brovnings Ausführungen an.
Zumindest darf das Schild auf keinen Fall beleuchtet (oder beleuchtbar) sein, da es dann eine für Dein Fahrzeug nicht zugelassene Lichttechnische Einrichtung wäre.
Es gibt verschiedene Lichttechnische Einrichtungen die im öffentlichen Straßenverkehr besonderen Fahrzeugen vorbehalten sind. Dazu gehören auch Taxi-Schilder.
Bei mir in der Straße wohnt jemand der fährt 4 alte Feuerwehrautos, welche alle noch das originale Blaulicht auf dem Dach haben. Allerdings muß dieses funktionsunfähig und unkenntlich gemacht sein (z.B. durch ringsherum abkleben).
Aber auch wenn nicht beleuchtbar wirst Du sicher zumindest mit der Gefahr leben müssen eine Anzeige wenigstens wegen des Verdachts des illegalen Betriebs eines Taxis zu bekommen. Wie immer das im Nachhinein ausgeht wenn Dich ein Taxiunternehmen anzeigt oder Du den Behörden auffällst.
Sieh es mal so:Wenn Du zuhause ein Schild raushängst wo draufsteht "Kiosk" , "Gaststätte" oder "KFZ-Werkstatt" wirst Du sicherlich keine Probleme bekommen weil das Schil illegal ist aber man wird den "Spass" den Du damit beabsichtigst nicht ganz nachvollziehen können und Dir eine illegale Absicht unterstellen.


Geschrieben von flodiho am 04.07.2010, 18:02 Uhr:

Und wenn ich wie oben schon geschrieben nicht Taxi sondern Daxi oder Taxie oder irgendwie den Namen verfälsche? Dann wär es möglich?


Geschrieben von Brovning am 09.07.2010, 07:41 Uhr:

Hallo,
Ich denke dann liegt es im Ermessen der Beamten, aber das weis ich nicht.


Geschrieben von Bruni am 27.07.2010, 16:57 Uhr:

Moin auch,

grundsätzlich kannst du dir ein schild auf dein Dach schnallen, es darf halt nur nicht zu verwechselungen kommen. Z.B. TAXI oder Fahrschule, aber ansosten ist es egal.

Pizza Taxis haben ja auch so ein Schild auf dem Dach.

Aber denk dran das die Magneten nur bis ca. 130 km/h halten.

Spreche da aus eigener erfahrung :rolleyes:

Leuchten darf es auch nicht!

Gruß

Bruni




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