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Geschrieben von Lothar am 24.07.2010, 16:04 Uhr:

Hallo, ich bin ein \"Neuer\"!
Ich würde gern an meinem CLK 320 Tagfahrlicht nachrüsten.
Finde aber nichts zulässiges nach StVO.

Fahre manchmal mit Standlicht und Nebelscheinwerfer.
Ist wohl nicht so O.K.
Kann mir jemand helfen? :rolleyes:


Edit by Andretti: Hab Dein Bild mal als "Bild" angehängt anstatt als "Datei". Unter Deinem Beitrag wo Du es angehängt hast, gibt es 2 Spalten. Links für "Dateien" zum Download. rechts für "Bilder" zum direkten anzeigen als Bild.


Geschrieben von Andretti am 24.07.2010, 18:10 Uhr:

Zitat:
Original von Lothar:

Fahre manchmal mit Standlicht und Nebelscheinwerfer.
Ist wohl nicht so O.K.




Nein ist es natürlich nicht. Nach STVO darfst Du weder mit Standlicht fahren, noch Nebelscheinwerfer bei Sichtweiten über 50m eingeschaltet haben.
Über den Sinn oder Unsinn von Tagfahrlicht läßt sich sicher unendlich diskutieren. Ist halt eine "nette Modeerscheinung" weil es neuere Fahrzeuge haben.
Warum fährst Du nicht einfach mit normalen Abblendlicht? Mach ich schon immer. Damit wirst Du von vorn immer gesehen und von hinten entgegen dem Tagfahrlicht sogar auch noch.


Geschrieben von Popey24 am 25.07.2010, 14:00 Uhr:

Fahr doch einfach mit Abblendlicht.


Geschrieben von WingMike am 26.07.2010, 12:58 Uhr:

Es gibt runde TFLs, die haben einen Durchmesser von nur 70mm. Die passen neben die Nebelscheinwerfer.
Tagfahrleuchten


Geschrieben von Lothar am 26.07.2010, 14:40 Uhr:

Vielen Dank für die Hilfe bei dem Bild.

Danke, werde wohl zukünftig mit Abblendlicht fahren. Spart auch Geld.
:top:


Geschrieben von Brovning am 02.08.2010, 08:55 Uhr:

Zitat:
Original von Andretti:
Nein ist es natürlich nicht. Nach STVO darfst Du weder mit Standlicht fahren, noch Nebelscheinwerfer bei Sichtweiten über 50m eingeschaltet haben.
Hallo Mario,
das ist falsch. Die vorderen Nebelscheinwerfer sind für Reschnebel. Das heißt die dürfen bei Regen, Schnee und Nebel eingeschaltet werden.
Nur die Nebelschlussleuchte darf erst bei Sichtweiten unter 50m eingeschaltet werden, was zur Folge hat, dass man dann nur noch 50 km/h fahren darf. Fährt man schneller, muss man die Nebelschlussleuchte wieder ausschalten, da man dann schließlich weiter sehen kann.
--> Auf der Autobahn gibt es so gut wie NIE einen Grund für die Nebelschlussleuchte ! ! !


Geschrieben von Popey24 am 02.08.2010, 11:44 Uhr:

Stimmt auch noch nicht ganz... 'mit erheblicher Sichtbehinderung' muss noch dazu.
Denn NSW bei leichtem Regen ohne weitere Sichtbehinderung aber nasser Fahrbahn blenden auch super...
Auf jeden Fall sind sie als TFL ungeeignet.

Gruß,
Stephan


Geschrieben von max_L am 02.08.2010, 12:54 Uhr:

Bei uns im Ösiland waren sie als Tagfahrlicht erlaubt... als es noch Pflicht war...




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