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Geschrieben von Andretti am 27.10.2010, 19:05 Uhr:

Nur mal zur Info!

Jeder der ein Fahrzeug mit einer Zulassungsbescheinigung I fährt, weiß dass dort nur noch eine Reifengröße eingetragen ist.
Vielerorts (auch in vielen Foren) wird behauptet, dies wäre die "kleinste zulässige Bereifung" für das Fahrzeug.

Das stimmt nicht!
Fakt ist nur, dass lediglich eine zulässige Größe eingetragen ist. Welche das ist, entscheidet der Hersteller des Fahrzeugs.
Es gibt keine Regelung darüber, dass es die kleinste, größte oder mittlerste Bereifung sein muß.

Ansonsten sind natürlich sowieso alle vom Hersteller in der EG-Übereinstimmungserklärung ( COC ) gelisteten Reifengrößen auf den passenden Felgen zulässig.
Das COC Dokument bekommt man bei einem Neuwagen zusammen mit der Zulassungsbescheinigung II ausgehändigt.

Da bei einer Verkehrskontrolle nicht einmal die Polizei Zugriff auf Daten des COC Dokumentes hat, empfiehlt es sich (um Ärger zu vermeiden) bei einer montierten anderen Reifengröße als in der Zulassungsbescheinigung I eine Kopie des COC Dokuments mit im Auto zu haben. Also gerade auch, wenn die montierte Größe kleiner ist als die Eingetragene. Und das kann gerade im Winter der Fall sein.


Geschrieben von Radmutter am 27.10.2010, 20:45 Uhr:

Ergänzend sei vielleicht erwähnt,daß bei einem älteren Fahrzeug durch Ummeldung jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 ausgestellt wurden,jedoch kein COC-Papier vorhanden ist.
Dann hilft ein Gang zum Freundlichen,um sich dort ein Datenblatt ausdrucken zu lassen auf dem die vom Fahrzeughersteller genehmigten Reifengrößen und vorgeschrieben Felgenabmessungen zu ersehen sind.

Gruß
Radmutter




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