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Geschrieben von Andretti am 26.11.2011, 12:01 Uhr:

Zitat:
Quelle: Auto Motor und Sport

An Anfang kommenden Jahres soll die Rückdatierung von überzogenen Terminen bei der Hauptuntersuchung bundeseinheitlich abgeschafft werden, das bestätigte der TÜV Süd auf Anfrage von auto-motor-und-sport.de.

Wer bislang die Fälligkeit seiner Hauptuntersuchung überzogen hatte, musste mit einer Zurückdatierung der Plakette auf den ursprünglichen Fälligkeitstermin rechnen. Wer also im August zu HU gemusst hätte, aber erst im Dezember ging, bekam keine Plakette mit dem Ablaufdatum 12, sondern eine mit dem Ablaufdatum 08 aufs Kennzeichen geklebt.

Ab dem 1.1.2012 soll diese Regelung nun entfallen. Im Zuge eines Änderungsentwurfs, der derzeit noch zur letzten Abstimmung im Bundesverkehrsministerium liegt, soll die HU-Plakette künftig immer ab dem Vorführdatum zwei Jahre gültig sein. Einige Bundesländer haben Handhabung schon seit längerem im Gebrauch.

Trotz der Änderung gilt aber weiter, dass die HU grundsätzlich nicht überzogen werden darf. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU von zwei bis vier Monate mit 15 Euro geahndet. Wer vier bis acht Monate überzieht muss mit 25 Euro rechnen. Ist die HU gar über acht Monate überfällig drohen 40 Euro und zwei Punkte in Flensburg.


Geschrieben von spookie am 26.11.2011, 14:25 Uhr:

Finde ich persönlich nicht gut. Wenn man sieht wieviele einige Monate überziehen weil die wenigsten erwischt werden, dann ist das ein Unding. So wird doch der "Sport" geschürt, zu überziehen um Geld zu sparen und nachher hat man auch noch Gewinn - frische 2 Jahre.


Geschrieben von Andretti am 26.11.2011, 16:22 Uhr:

Zitat:
Original von spookie:
Finde ich persönlich nicht gut. Wenn man sieht wieviele einige Monate überziehen weil die wenigsten erwischt werden, dann ist das ein Unding. So wird doch der "Sport" geschürt, zu überziehen um Geld zu sparen und nachher hat man auch noch Gewinn - frische 2 Jahre.



Da helfen dann aber nur höhere Strafen, als die welche zur Zeit gelten.
Wenn jemand z.B. seine Schrottgurke bis zum Verschrotten noch 1 Jahr fahren will und nur noch 4 Monate TÜV hat, kann er zur Zeit ohne Punkte bei geringem Bußgeld munter weiterfahren. Zum TÜV will er eh nicht mehr, weil er weiß dass er nicht durchkommt.

Ich find, warum auch immer ein Fahrzeug oder Anhänger überfällig wird (da kanns auch gute Gründe für geben, ohne dass das Fahrzeug bewegt wurde) das darf keinen Einfluß darauf nehmen wie lange es bis zur nächsten HU bekommt. Schließlich muß es genauso o.k. sein wie eins das nicht überfällig ist.

Wenn man die Leute erziehen will und vor allem die Straßen sicherer machen will, hilft nur Kontrolle und Bußgeld.


Geschrieben von spookie am 26.11.2011, 18:19 Uhr:

Sicher, da hast Du schon recht, aber gerade die Gurken die in die Presse wandern sollen, sind eher eine Gefahr. Vor paar Jahren fuhr mir morgens an einer Stopp Stelle so eine Gurke rein, weil bei dem alten Polo die Bremse kaum noch gezogen hatte wie der Gutachter nachher feststellte. War keine große Sache, aber das hätte auch mit einem Fussgänger passieren können. Der abgelaufene TÜV fiel mir sofort nach dem Aussteigen auf und die Frau merkte auch, dass ich das nicht kommentierte aber sah.




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