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Geschrieben von Andretti am 28.03.2006, 18:08 Uhr:

Hauptuntersuchung
Autos und Motorräder von gesetzlicher Änderung betroffen / Stichtag für neue Hauptuntersuchung ist 1. April

Die am 10. Februar 2006 im Bundesrat verabschiedete 41. Änderungs­verordnung (ÄVO), die für Kraftfahrer einige Neuerungen mit sich bringt, die ab 1. April 2006 in Kraft treten.

[b[Das Wichtigste in Kürze:
Zeitliche Zusammenlegung von HU und AU für OBD-Fahrzeuge
Abgas- und Geräuschprüfung für Motorräder
Prüfung von elektronisch geregelten sicherheitsrelevanten Systemen (EGS) im Rahmen der HU

Für den Pkw-Fahrer gibt es Neuerungen. So ist die Prüfung von elektronisch ge­regelten Systemen ab April im Rahmen der Hauptuntersuchung Vorschrift. Die Sachverständigen des TÜV stellen auf Basis der Systemdaten, die für jedes Fahrzeug bereitgestellt werden, fest, ob beispielsweise das Anti­blockiersystem (ABS), das elektronische Stabilitätsprogramm(ESP) oder Airbags richtig funktionieren. Dazu stellt der Hersteller Informationen zur Verfügung, aus denen hervorgeht, welche sicherheitsrelevanten Systeme in einem Fahrzeug stecken. Diese Infos dienen den Experten des TÜV bei der Haupt­untersuchung.
Betroffen von den Änderungen der 41. ÄVO sind auch die Fahrer von OBD-Fahr­zeugen (On-Board-Diagnose). OBD bedeutet nichts anderes als eine Art Eigenü­berwachung der Fahrzeuge im Hinblick auf alle relevanten Bauteile, die für die Abgasreinigung verantwortlich sind. Eventuelle Fehler im System werden dem Fahrer durch eine Warnleuchte im Armaturenbrett angezeigt. Zusätzlich werden Fehler im Motormanagement im Fehlerspeicher der OBD abgelegt. Bei der nun neuen Abgasuntersuchung wird dieser Fehlerspeicher ausgelesen und bewertet, gegebenenfalls durch eine Abgasmessung ergänzt.

Für Pkw ohne OBD ändert sich bis zum Jahre 2010 nichts. Dann jedoch erfolgt zum 1. Januar 2010 die komplette Zusammenlegung beider Untersuchungen für alle Fahrzeuge. Die AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt, eine gültige Abgasuntersuchung wird durch die Prüfplakette der Hauptuntersuchung bestätigt. Wer vor dem 1. April sein Fahrzeug durch den TÜV bringen möchte, für den bleibt alles beim Alten.

Für den Motorradfahrer wird zusätzlich in die bisher bekannte Hauptuntersuchung eine Umweltuntersuchung integriert. Sie besteht aus einem Abgastest und einer Geräuschuntersuchung. Als Grenze für den CO-Gehalt im Abgas gelten die Werte des Herstellers, oder, falls diese nicht vorliegen, folgende Werte: 4,5 Vol-% bei Motorrädern ohne Katalysator oder mit ungeregeltem Katalysator im Leerlauf und 0,3 Vol-% bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator im erhöhtem Leerlauf. Da­rüber hinaus wird eine Geräuschmessung eingeführt, um beispielsweise Ver­änderungen von Auspuffanlagen festzustellen. So wird die subjektive Geräusch­messung, die auch bisher in der HU schon immer durchgeführt wurde, kon­kretisiert. Wird bei einer Fahrprobe entdeckt, dass die Auspuffgeräusche zu laut sind, muss das Standgeräusch überprüft werden.





Geschrieben von spookie am 29.03.2006, 12:56 Uhr:

In Zeiten von viel Elektronik finde ich das einen Schritt in die richtige Richtung bei PKWs.

AU automatisch bei HU dabei finde ich auch gut, weil eigentlich macht man ja eh immer beides zusammen, mal sehen was dann mit dem Preis passiert.

Die Umweltuntersuchung für Motorräder unterstütze ich absolut, da ich oft die Umluft einschalten muss und die Dinger teils so extrem laut sind. Hassen tu ich nebenbei auch Autos mit leergeräumten Kat oder solche Scherze...sowas gehört sofort rausgezogen und Zwangsabgemeldet, da hab ich kein Verständnis für.


Geschrieben von Capitan-Kriechstrom am 29.03.2006, 18:18 Uhr:

bei fzg mit obd kann man nicht mehr so recht beschei.....
man kann nicht mehr ein anderes fahrzeug die abgass untersuchung für sein eigenes fahrzeug machen lassen.
es fällt aber nur auf das ein fzg einen leergeräumten kat hat wenn das fzg zwei lamdasonnen hat.




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