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Geschrieben von Lautrer am 04.12.2012, 17:54 Uhr:

Hallo!

Ich muss mein Schicksal mal kurz mit jemandem teilen...

So sieht mein Autochen (einige von euch kennen es ja vom letzten und vorletzten MB-Treff-Treffen) seit dem 24.11. aus (siehe Fotos).

Schuldfrage polizeilich geklärt - ich bin völlig schuldlos.

Reparaturgutachten: knapp 2.300,- € inkl. Mwst.

Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten: 2.800,- €

Kommentar im Gutachten (Zitat): "Der Allgemeinzustand des Fahrzeugs ist überdurchschnittlich. Es handelt sich um ein Liebhaberfahrzeug."

Mal sehen, wie die gegnerische Versicherung jetzt reagiert. Ich hatte noch nie einen Unfall, weiß also nicht, was da noch kommen kann.


Geschrieben von spookie am 04.12.2012, 18:01 Uhr:

Mein Beileid, das ist immer ärgerlich :(

Wo sind denn da 2300 Euro Schaden? Schaut doch ar nicht so wild aus.


Geschrieben von Lautrer am 04.12.2012, 18:10 Uhr:

Naja, ich bin ja kein Fachmann, aber es ist schon einiges:

Stoßstange hinten erneuern; Seitenwand, Kotflügel und Tür instandsetzen und lackieren, etc.

Insgesamt Lackierung rund 700,- €, Arbeitslohn rund 900,- € und Teile für rund 300,- € (ohne Mwst.). Das kommt schnell zusammen.

Den Gutachter habe ich beauftragt um zu vermeiden, dass mich die gegnerische Versicherung in Anbetracht des Alters meines Autos (Bj. 1994) mit ein paar hundert Euro abspeist und den Wagen als wirtschaftlichen Totalschaden einstuft. Ich will es auf jeden Fall reparieren lassen. Das Auto hat gerade mal 118.000 km gelaufen.

So sieht das Auto normalerweise aus ;( :


Geschrieben von Andretti am 04.12.2012, 18:38 Uhr:

Hallo Lautrer,

willkommen im Club!
Mein Benz steht auch seit heute morgen in der Karosserie-Werkstatt meines Vertrauens. Da eine A Klasse Fahrerin vor 14 Tagen versucht hat meine Frau rückwärts auf einem Parkplatz einfach aus dem Weg zu rammen.
Schaden laut Gutachten knapp 2500,-€. Bei uns ist "nur" der Frontstoßfänger kaputt und die Motorhaube leicht angekratzt.
Die Schuld wollte sie erst meiner Frau zuschieben. Die daraufhin die Polizei dazuziehen mußte. Die Dame hatte erst eingeparkt und dann zügig rückwärts wieder zurückgesetzt um eigentlich auf der anderen Parkplatzseite einzuparken nur leider ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten.
Wenn ich Deine Schadensliste lese wunder ich mich über "nur" 2300,-€, da bei meinem W202 damals Heckstoßfänger, Seitenteil instandsetzten (Beule unter Rücklicht) und neue Heckleuchte laut Gutachten 4900,-€ betrug. Materialwert war gerade mal 80,-€.
Das sah auch nicht viel schlimmer aus. Allein für Kofferrauminnenverkleidung ausbauen, einlagern und wiedereinbauen standen im Gutachten 700,-€. Wegen der kleinen Beule sollte laut Computeranalyse in Werkstatt und beim Gutachter der Dekra das Heckseitenteil getauscht werden. :wand:

Mit der Versicherung wird es schon klappen. Eigentlich gillt das ja noch als Bagatellschaden.
Laut meinm Karosserieschrauber hat es allerdings schon oft Streitigkeiten trotz polizeilicher Schuldermittlung gerade auf Parkplätzen gegeben wo anschließend jedem eine Teilschuld zugesprochen worden sei und jeder seinen Schaden selbst tragen mußte. Die Polizei ist ja letztendlich nicht die Instanz die etscheidet was richtig ist und was falsch. Sie war ja auch nicht dabei und kann nur Aussagen aufnehmen und Tatbestände festhalten.

Bei uns hat es die gegnerische Versicherung sofort akzeptiert obwohl die Verursacherin sich für unschuldig hielt.
Geld für einen Leihwagen steht Dir zu auch wenn Du keinen nutzt. Das rechnet die gegnerische Versicherung nach Werkstattaufenthalt eigentlich automatisch ab und überweist Dir die Summe abhängig Deiner Fahrzeugklasse. Dafür könntest Du evtl. noch einen Fragebogen zugeschickt bekommen.
Zusätzlich steht Dir noch eine Bearbeitungspauschale von (bei uns waren es) ca. 20,-€ zu die Dir die Versicherung auch noch überweist.




Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 04.12.2012, 18:45 Uhr:

Aua, Aua, Aua, ja, geteiltes Leid ist halbes Leid....

Da ich eine Rechtschutzversicherung habe, würde ich die ganze Sache meinem Anwalt übergeben. Dann hast du keinen Ärger mit der gegnerischen Versicherung. Aus Erfahrung muss ich leider sagen, dass manche Versicherungen solche Fälle gerne mal aussitzen oder vor Gericht gehen.
So wie das auf den Fotos aussieht, ist es auf einem Parkplatz passiert. Da herrscht eigentlich das Motto der "gegenseitige Rücksichtnahme". Da kann die Versicherung schnell mal versuchen dir eine Teilschuld zuzuschieben..... :-(

Ansonsten würde ich über das Gutachten abrechnen. Dann bekommst du den Betrag (ohne Mwst.) ausbezahlt und kannst den Schaden "selbst" beheben. Oder dir eine günstigere Lackiererei suchen.... Vielleicht findest du ja auch ´ne gute gebrauchte Stoßstange, dann kannst du nochmal was sparen.

Mitleidende Grüße,

Jürgen W. aus P. :rolleyes:

P.S. Kann dir auch eine sehr gute Lackiererei in PS empfehlen, falls gewünscht.


Geschrieben von Lautrer am 04.12.2012, 18:54 Uhr:

Hallo Andretti und Jürgen!

Erst mal vielen Dank für eure ausführlichen Antworten! :top:

Ja, die Unfallfahrerin wollte zuerst auch darauf raus, ich sei zu schnell an ihr vorbei gefahren ("mindestens 30"), als sie zunächst rechts (!) blinkte und dann unvermittelt nach links abbog. Allerdings hat ihr dann der Herr Polizist mal anhand der Bremswegformel erklärt, dass das gar nicht sein könne, weil ich dann unmöglich nur einen knappen Meter vor ihrem Auto zum stehen hätte kommen können.

Jedenfalls hat sie nach dieser Belehrung gegen Zahlung der Geldbuße von 35,- € und vollem Schuldanerkenntnis auf jegliche weitere Verfolgung der Sache verzichtet.

Rechtsschutz habe ich auch. Falls die Versicherung irgendwelche Zicken macht, wäre das sowieso mein nächster Schritt. Die Versicherungsbeiträge der letzten Jahre sollen sich schließlich auch mal auszahlen... ;)


Geschrieben von Andretti am 04.12.2012, 19:02 Uhr:

Zitat:
Original von Jürgen W. aus P.:
So wie das auf den Fotos aussieht, ist es auf einem Parkplatz passiert. Da herrscht eigentlich das Motto der "gegenseitige Rücksichtnahme".


Dieses Motto herrscht überall im Straßenverkehr und auch sonst im Leben.



Geschrieben von Capitan-Kriechstrom am 04.12.2012, 19:50 Uhr:

Zitat:
Original von Andretti:
Zitat:
Original von Jürgen W. aus P.:
So wie das auf den Fotos aussieht, ist es auf einem Parkplatz passiert. Da herrscht eigentlich das Motto der "gegenseitige Rücksichtnahme".


Dieses Motto herrscht überall im Straßenverkehr und auch sonst im Leben.




Paragraph eins der stvo

@Lauter: ich würde die gegnerische versicherung trotzdem darauf ansprechen das du die nutzenausfallpauschale in anspruch nimmst falls du auf einen leihwagen verzichtest und die aufwandspauschale für telefonate, usw (weis nicht genau wie der fachbegriff dafür heißt) haben möchtest. bei meinem unfall hat die versicherung diese sachen erst bezahlt als ich sie darauf angesprochen habe.


Geschrieben von marmue86 am 04.12.2012, 20:49 Uhr:

auch von meiner seite aus mein beileid zu dem chrash und den daraus resultierenden ärger/streitigkeiten.

ich empfehle dir aus eigener erfahrung die ganze sache umgehend zum anwalt zu geben. nach meiner befürchtung wird die gegnerische versicherung dein auto als wirtschaftlichen totalschaden abgelten wollen.
lass dich bloß nicht billig abspeisen, bleibt hartnäckig und beharre auf dein recht. man muss so einen schönen und vor allem seltenen W 202 erhalten.

und bzgl. der parkplatz-situation:

im gesamten öffentlichen und teilöffentlichen bereich gilt der §1 StVO und in deinem fall auch §8, genauer die vorfahrtsregel rechts vor links. des weiteren auch §9

(ich weiß, ich klinge wie ein schlaubi-schlumpf, wollts aber nur mal gesagt haben ;) ) nehmts mir nicht übel

gruß


Geschrieben von Capitan-Kriechstrom am 04.12.2012, 21:01 Uhr:

@ marmue86

ich muss dich leider etwas korrigieren. ich hoffe ich höre mich jetzt nicht zu sehr nach schlaubi schlumpf an =)
rechts vor links gilt auf einem parkplatz nicht auch wenn an der einfahrt ein schild steht "hier gilt die stvo" den auf einem parkplatz gibt es keine eindeutigen strassen die durch strassennamen oder abgesenkten bordsteinen kenntlich gemacht sind oder erkentlich sind. daher gilt auf parkplätzen grundsätzlich §1 der stvo (gegenseitige rücksicht nahme).


Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 04.12.2012, 21:32 Uhr:

Zitat:
Original von Andretti:
Dieses Motto herrscht überall im Straßenverkehr und auch sonst im Leben.


Hi Andretti,

ja, das stimmt sicherlich. Aber leider wird es dir bei einem Unfall auf einem Parkplatz gerne mal zum Nachteil ausgelegt.....

Das ist mir auch schon mal passiert. Eigentlich ´ne ganz klare Sache, aber am Ende habe ich 50% Mitschuld bekommen und habe den Schaden des Unfallverursachers bezahlen können. Recht haben und Recht bekommen sind halt 2 Paar verschiedene Schuhe......

Ich meinte auch "Grundsatz besonderer Rücksichtnahme (§ 1 StVO)"

Hier ist es ein bißchen besser erklärt, was ich meine:

http://www.autobild.de/artikel/unfall-auf-dem-supermarkt-parkplatz-43935.html


bzw.

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/parkplatzunfall.php



@Lautrer, da ich im Gegensatz zu dir schon einige Unfälle hatte. (... bis auf einmal unverschuldet ;) , habe ich auch einen guten Rechtsanwalt, der sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat. Er ist auch Vertragsanwalt des ADAC. Bei Bedarf kann ich dir die Adresse geben.


Viele Grüße,

Jürgen W. aus P. 8)


Geschrieben von spookie am 05.12.2012, 11:17 Uhr:

Nebenbei:
Ich in immernoch schockier über die Preise und wie schnell die hochschießen. 8o Da mir bisher immer nur Menschen reingefahren sind, all die Jahre, ohne dass sie sich gestellt haben, musste ich immer alles selber bezahlen. In den 11 Jahren 202 musste ich 7x die Heckschürze lackieren lassen und 6x die Front. Was da an Kosten auflief kann sich dann jeder denken.

Einfach nur übel :nein:


Geschrieben von marmue86 am 05.12.2012, 11:18 Uhr:

Zitat:
Original von Capitan-Kriechstrom:
@ marmue86


rechts vor links gilt auf einem parkplatz nicht auch wenn an der einfahrt ein schild steht "hier gilt die stvo" den auf einem parkplatz gibt es keine eindeutigen strassen die durch strassennamen oder abgesenkten bordsteinen kenntlich gemacht sind oder erkentlich sind. daher gilt auf parkplätzen grundsätzlich §1 der stvo (gegenseitige rücksicht nahme).



@capitan-kriechstrom: nun muss ich dich etwas korrigieren ;) §1 gilt natürlich da geb ich dir vollkommen recht, aber es gilt innerhalb eines parkplatzes die grundregel der vorfahrt rechts vor links sobald der parkplatz straßenähnliche züge aufweist. als beispiel die parkplatzmarkierungen und beschriftungen ergeben ein straßen/kreuzungsähnliches bild.

und diese schwachsinns-schilder "hier gilt die STVO" sind völlig überflüssig

nur so nebenbei, gestern bei einer praktischen führerscheinprüfung erst passiert, innerhalb des parkplatzes kam ein auto von rechts und mein schüler hat brav vorfahrt gegeben. auch der prüfer vom tüv bestätigte diesen grundsatz ;)


Geschrieben von Brovning am 05.12.2012, 13:03 Uhr:

Hallo Gerd,
das ist sehr ärgerlich! Hoffe die Versicherung macht keine Probleme.

Aber ich denke, dass es kein Geheimnis ist, dass Versicherungen höhere Preise für Reparaturen zahlen müssen, als Privatleute. Da die Werkstätten ihren Kragen nicht voll bekommen können, nutzen sie die Gelegenheit meist unverschämt aus. Die Versicherungen zahlen die überhöhten Preise, da eine Überprüfung meist mehr kosten würde. Jeder einzelne zahlt somit die Quittung durch ansteigende Versicherungsbeiträge...


Geschrieben von Lautrer am 05.12.2012, 17:11 Uhr:

Ich kann nur sagen, dass der Polizist erklärte, dass auf einem Parkplatz quasi "kreuz und quer" gefahren darf, solange man niemanden behindert oder gefährdet. Irgendwelche Markierungen seien nur Anhaltspunkte.

So hat er letztendlich auch die Argumentation der Gegenseite ausgehebelt, die behauptete, ich hätte trotz des von der Unfallfahrerin gesetzten rechten Blinkers nicht links an ihr vorbeifahren dürfen, sondern hätte warten müssen, bis sie weg ist.

Mal sehen, was von der Versicherung kommt, dann reagiere ich entsprechend.


Geschrieben von Benzer57 am 05.12.2012, 17:55 Uhr:

Hallo,

auf Parkplätzen gilt in der Regel Verständigungspflicht.
Die Gerichte tendieren bei diesen Verkehrsunfällen immer häufiger dazu, die Schuldfrage bei jeweils 50 % zu verteilen.
"Parkplatzunfälle" sind - von der Schadensregulierung - so ziemlich das Schlimmste, was einem passieren kann.

Aber: Blech kann man reparieren.

Bin mal gespannt, wie die Versicherung die Sache sieht.
@ Lautrer, halt uns mal auf dem Laufenden.

Gruß ;)




Geschrieben von thom.mac am 05.12.2012, 21:08 Uhr:

ich glaube, da war ich mit meinem Hagelschaden besser dran. Das war zwar teuerer aber die Versicherung hat nicht gezickt!!!! Drücke dir die Daumen!!!

Gruß Thom.Mac


Geschrieben von max_L am 06.12.2012, 00:05 Uhr:

Es ist auf jeden Fall nur mühsam....
Drücke die Daumen, dass das möglichst kostengünstig für Dich ausgeht. Aber immerhin: nur Blech... ist zwar ärgerlich, aber gegen andere Dinge sehr leicht verkraftbar. Toi toi toi
LG
Stephan


Geschrieben von Lautrer am 06.12.2012, 22:53 Uhr:

Heute war ein Brief der gegnerischen Versicherung in der Post, in dem sie mich um Vereinbarung eines Termins mit ihrem Gutachter bitten.

Ich gehe davon aus, dass dieses Schreiben schon abgeschickt wurde, bevor sie die Unterlagen meines Gutachters bekommen haben, daher rufe ich da morgen kurz an und teile denen mit, dass bereits ein Gutachten unterwegs ist zu ihnen.

Und nach Rücksprache und auf anraten meines Gutachterbüros werde ich mich morgen mit meiner Anwältin (Verwandtschaft von mir ;)) in Verbindung setzen.

Werde dann alles Weitere berichten.


Geschrieben von Lautrer am 07.12.2012, 18:40 Uhr:

So! Die Sache ist beim Anwalt. Mal sehen wie's jetzt weitergeht. Aktuell kann ich nichts weiter tun außer den Schriftverkehr abzuwarten.

So lange fahre ich halt mit 'nem lädierten Auto rum... :(


Geschrieben von max_L am 07.12.2012, 18:56 Uhr:

Kopf hoch, wenigstens ist ein gutes lädiertes Auto und wenn Du mit Rechtshilfe kommst, sind die Chancen ja gut ;)


Geschrieben von Lautrer am 07.12.2012, 20:14 Uhr:

Da hast du natürlich recht!

Ich bin im Grunde auch sehr optimistisch, was die Sache angeht.

Es wäre für mich auch viel schlimmer, wenn das Ganze mit meinem CLK Cabrio passiert wäre... :rolleyes:

Also einfach abwarten und sehen was passieren wird.


Geschrieben von Lautrer am 08.12.2012, 11:47 Uhr:

Und schon geht's weiter:

Heute kam ein Brief von der Versicherung, in dem sie mir den Ankauf meines Autos im jetzigen, also unreparierten Zustand für 1.190,- € anbietet!

DA MUSS ICH DOCH ABER MAL HERZHAFT LACHEN!! :totlach:

Hab's gleich an den Anwalt gefaxt, der kann nächste Woche drauf reagieren.


Geschrieben von max_L am 08.12.2012, 12:03 Uhr:

Und was zahlen sie ausser dem Steuergerät und 4 Reifen ?? =) =) :D


Geschrieben von Lautrer am 15.12.2012, 10:25 Uhr:

Mein Anwalt hat der gegnerischen Versicherung eine Frist für die Zahlung der Netto-Reparaturkosten auf Basis des vorliegenden Gutachtens (also gut 1.900,- €) bis zum 17.12. gesetzt.

Bin gespannt...


Geschrieben von spookie am 15.12.2012, 12:21 Uhr:

Wann ging der Brief denn raus? Der 17. ist ja am Montag, ab heute wäre die Frist zu kurz.


Geschrieben von Lautrer am 16.12.2012, 20:43 Uhr:

Nein, das ist schon einige Tage her, ich hatte nur noch keine Gelegenheit, das hier zu posten.


Geschrieben von Lautrer am 20.01.2013, 13:38 Uhr:

Update:

Die gegnerische Versicherung hat zwischenzeitlich rund 570,- € gezahlt.

Die Rechnung, wie die auf diesen Betrag kommen, ist kompliziert: das Kaufangebot für den Unfallwagen von knapp 1.200,- € (siehe weiter oben) plus diese 570,- €, abzüglich der Gutachterkosten von knapp 500,- € ergibt nach deren Rechnung diesen Restbetrag.

Außerdem wurde mir einfach mal, weil es auf einem Parkplatz passiert sei, eine Mitschuld von 50% unterstellt. Nach Meinung meines Anwalts gibt das der Polizeibereicht absolut nicht her.

Mein Anwalt hat daher mit Frist 17.01. (auch bereits abgelaufen) den Restbetrag angefordert.

Bin weiter gespannt...


Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 20.01.2013, 14:48 Uhr:

Hallo Gerd,

dann mal weiterhin, "Daumen drücken".

Diese Vorgehensweise von gegnerischen Versicherungen habe ich auch schon kennengelernt. Die versuchen eben mit allen Möglichkeiten den Schaden für sich klein zu halten. Wahrscheinlich gibt es immer noch genug Geschädigte ohne Rechtsschutz, die sich auf solche Angebote einlassen und eingeschüchtert den weiteren Umstand scheuen.
In meinem Fall hatte die gegnerische Versicherung erst eingelenkt als mein Anwalt bereits einen Gerichtstermin angestrengt hatte. Und das erst kurzfrisitg am Morgen der Gerichtsverhandlung per Eilbote.......

Also Kopf hoch, Abwarten und Tee trinken,
dein Anwalt wird´s schon richten.....

Grüße,

Jürgen W. aus P. (gibt´s denn kein Smiley für Eiskratzen?? =) )


Geschrieben von Andretti am 20.01.2013, 16:46 Uhr:

Zitat:
Original von Lautrer:
Update:

...abzüglich der Gutachterkosten von knapp 500,- € ergibt nach deren Rechnung diesen Restbetrag...



Hallo Lautrer,
als erstes mal mein Mitgefühl.
Was die Mitschuld angeht wird das in der Tat oft so gehandhabt. Das sagte mir auch die Werkstatt so, egal sogar ob der Verursacher evtl. ein Bußgeld bekommt. Am besten man läßt sich mit Zuhilfenahme der Polizei ein Schuldeingeständnis des Verursachers unterschreiben und hofft, dass dieser das nicht später widerruft und einsichtig bleibt.

Bei den Gutachterkosten kam ich bei mir auch nicht mehr aus dem Staunen raus. Mein Schaden wurde zwar restlos beglichen + 20,-€ Bearbeitungsgebühr für mich und ca. 280,-€ für einen nicht benötigten Leihwagen.
Als aber die Endabrechnung von der gegnerischen Versicherung mit allen Kosten kam die sie übernommen hatten staunte ich nicht schlecht, als dort stand: 475,-€ für Sachverständigengutachten 8o bei einer beschädigten Frontschürze und leicht beschädigter Motorhaube .
Im Jahr 2005 zahlte ich selbst bei der C-Klasse für einen ähnlich großen Heckschaden für den Gutachter 275,-€ was damals aus meiner Sicht schon unverschämt war. 1998 kostete ein ähnliches Gutachten noch 95,- DM.



Geschrieben von Ben96 am 28.01.2013, 14:16 Uhr:

Hallo,

also das Angebot des Autos wird eigentlich nur bei Totalschäden gemacht. Wie bei mir gerade.

Also wenn Du nach Gutachten abrechnen willst, muss die Versicherung Dir den Nettobetrag voll bezahlen und auch einen Nutzungsausfall. Der richtet sich nach dem Gutachten.


Geschrieben von Lautrer am 28.01.2013, 19:21 Uhr:

Zitat:
Original von Ben96:

Also wenn Du nach Gutachten abrechnen willst, muss die Versicherung Dir den Nettobetrag voll bezahlen und auch einen Nutzungsausfall. Der richtet sich nach dem Gutachten.


Das wäre schön! Allerdings ist es so, dass die letztendliche Schuldfrage nur vor Gericht geklärt werden kann, wenn beide Parteien sich nicht einigen. Die Versicherung muss zunächst mal gar nichts und kann die Schuldfrage gerichtlich klären lassen, geht dann allerdings natürlich das Risko ein, den Fall zu verlieren, also voll leistungspflichtig zu werden.

Sie (die Versicherung) muss abwägen, was teurer werden könnte: gleich den kompletten Schaden anzuerkennen und dafür Verhandlungs- und Anwaltskosten zu sparen, oder vor Gericht zu gehen und dann eine Verminderung des Schuldanteils zu erreichen. Alles eine Frage der Kostenkalkulation.

Die Polizei ahndet nur den Verstoß bzw. die Ordnungswidrigkeit, nicht aber die Schuldfrage. Selbst ein Schuldanerkenntnis eines Unfallbeteiligten kann vor Gericht widerrufen werden.

Letzten Endes muss ich einfach abwarten, wie's jetzt weitergeht. Mein Auto fährt ja, daher bin ich zeitlich nicht unter Druck und kann das noch eine ganze Weile durchhalten.

Ich werde wieder berichten.


Geschrieben von Lautrer am 08.02.2013, 19:31 Uhr:

Kurzes Update:

Mein Anwalt bereitet zurzeit die Klage gegen die Versicherung vor.

Seiner Meinung nach gehen aus dem Polizeibericht keine Anhaltspunkte für eine Mitschuld meinerseits hervor.


Geschrieben von Benzer57 am 08.02.2013, 20:12 Uhr:

@Lautrer,

das mag die Ansicht deines RA sein. Warte ab.
Auf PP gilt Verständigungspflicht.
Bin gespannt! Ich tippe auf 50 / 50.

Drück`die Daumen :top:

Gruß ;)


Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 28.03.2013, 11:32 Uhr:

Zitat:
Original von Lautrer:
Kurzes Update:
Mein Anwalt bereitet zurzeit die Klage gegen die Versicherung vor.
Seiner Meinung nach gehen aus dem Polizeibericht keine Anhaltspunkte für eine Mitschuld meinerseits hervor.


Hi Lautrer,

na, wie sieht´s aus....?

Es sind ja schon wieder einige Wochen vergangen, wir sind ja alle ganz gespannt und einige haben ja schon Tipps abgegeben..... =)

Gibt es denn schon eine finale Entscheidung? (zu deinem Gunsten, hoffe ich...)

Viele Grüße,

Jürgen W. aus P. I)




Geschrieben von Andretti am 29.03.2013, 19:11 Uhr:

Das würde mich nun auch mal interessieren.
Bei mir wurde damals zumindest der Schaden zu 100% übernommen. Auch wenn ein Schuldeingeständnis jederzeit widerrufen werden kann wirkt es aber zumindest einen psychologischen und vielleicht auch einsichtigen Druck auf den Verursacher aus.
Nichtinanspruchnahme eines Leihwagens und Unkostenerstattung für Konversation wurden ohne Aufforderung von der gegnerischen Versicherung überwiesen (Die hatten uns überhaupt erst informiert, dass uns das zusteht, auch wenn wirs bereits wußten) . Eine unnötige Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes war wiedermal nicht nötig und ersparte somit unnötige Gerichtskosten. :rolleyes:

Wir wären zwar erst Recht bei "Rechts vor Links" im Recht gewesen, aber hier galt das "Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme" und allein das besagte schon, dass man nicht einfach aus einem Parkplatz herausfahren darf ohne den nachfolgenden Verkehr zu beachten.


@Lautere

Ich hoffe, dass Ihr auch gut rausgekommen seit aus der Misäre. Das größte Problem auf Parkplätzen ist ja leider, dass hier die Beweisslast schwer zu tragen ist.


Geschrieben von Lautrer am 29.03.2013, 19:38 Uhr:

Aktueller Stand:

Klage wurde eingereicht, die gegnerische Versicherung hat daraufhin signalisiert, sich verteidigen zu werden.

Mein Anwalt wartet nun auf deren schriftliche Stellungnahme, dann werden wir weitersehen.

Das Ganze kann sich also noch etwas hinziehen...


Geschrieben von thom.mac am 29.03.2013, 19:59 Uhr:

Echt schlimm wenn man den Schaden hat, man kann noch so aufpassen und trotzdem kann immer was passieren. Ich parke eigentlich auch immer vorsichtig, wenn möglich etwas weiter weg aber bei meiner C Klasse hat es auch nichts genutzt, ich hatte auch einen Treffer von einer anderen Autotür.... natürlich war es niemand, da braucht man nicht mal den Anwalt!!! :grübel: :grübel: :grübel: :wand: :wand:

Vielleicht wird ja noch alles gut, ich drücke die Daumen.

Grüße thom.mac


Geschrieben von Lautrer am 24.04.2013, 23:27 Uhr:

Update:

Anfang Juni ist die mündliche Verhandlung.


Geschrieben von Benzer57 am 25.04.2013, 18:54 Uhr:

Hallo @Lautrer!

Ich drück`beide Daumen! :top:
Bin übrigens gestern an KL vorbeigefahren und habe noch an Lautrer
gedacht.



Gruß ;)



Geschrieben von Lautrer am 25.04.2013, 19:08 Uhr:

Vielen Dank!

-------

Na, das war bestimmt in dem Moment, als mir die Ohren geklingelt haben! ;) =)

Beim nächsten Mal sagste vorher kurz bescheid! :prost:


Geschrieben von Benzer57 am 26.04.2013, 21:58 Uhr:

@ Lautrer,

das werde ich tun.

Gruß

;)


Geschrieben von Lautrer am 07.06.2013, 17:18 Uhr:

So Leute - gestern war die Verhandlung.

Ergebnis:

Man einigte sich - nicht zuletzt auch deshalb, um die Sache nach über einem halben Jahr endlich zum Ende zu bringen - auf einen Vergleich von 80 : 20 für mich, was bedeutet, dass letzten Endes nur die sogenannte "allgemeine Betriebsgefahr" zu meinen Ungunsten angenommen wurde, und dies eben mit 20 %.

Damit kann ich sehr gut leben.

Ich werde dann wohl in der übernächsten Woche Fotos vom reparierten Auto machen können. :top:

Grüße vom
Lautrer


Geschrieben von Lautrer am 11.06.2013, 22:34 Uhr:

Kleine Änderung:

Die Reparatur wird erst im August stattfinden. Dann werden auch der TÜV und die nächste Inspektion fällig und ich will dann alles auf einmal erledigen lassen.

Also - noch etwas Geduld.


Geschrieben von Brovning am 12.06.2013, 08:14 Uhr:

Freut mich, dass der Prozess zu deiner Zufriedenheit ausgegangen ist.


Geschrieben von Benzer57 am 12.06.2013, 21:29 Uhr:

@ Lautrer,

mit dem Ergebnis kannst du mehr als zufrieden sein! :top:

Gruß ;)


Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 12.06.2013, 23:44 Uhr:

Hallo Lautrer,

naja, da hat sich doch das Abwarten und Tee trinken gelohnt......

80:20 ist schon OK, es hätte auch glatt 50:50 ausgehen können......

Man darf sich halt nicht von den Versicherungen ins Bockshorn jagen lassen und gleich das erstbeste Angebot annehmen.....
Gut wenn man eine Verkehrsrechtschutzversicherung hat.

Hauptsache ist letztendlich daß dein Schmuckstück im August wieder repariert wird und mit frischem TÜV seinen Weg zum Youngtimer weiterführt.

Viele Grüße nach K-Town,

Jürgen W. aus P. :top:



Geschrieben von thom.mac am 12.06.2013, 23:55 Uhr:

Ich kann mir vorstellen wie du dich gefühlt hast, eine Rechtschutzversicherung im Straßenverkehr braucht man immer. Als ich den Hgelschaden hatte, war es mir auch lange übel..., nun wird ja alles gut bei dir. Freue mich für dich und einen reparierten Stern.... :top: :top: :top:


Geschrieben von Lautrer am 13.06.2013, 21:19 Uhr:

Vielen Dank für eure Kommentare! :top:

Was mir eigentlich am wichtigsten war ist, dass zweifelsfrei festgestellt wurde, dass ich nicht - wie von der Gegenseite behauptet - mit überhöhter Geschwindigkeit an der Unfallfahrerin vorbei gefahren war. Dafür gab es keinerlei Anhaltspunkte.

Ich bin im Nachhinein heilfroh, dass ich den Geistesblitz hatte und unmittelbar nach dem Unfall mit meinem Handy Fotos aus allen Blickrichtungen gemacht habe und so die Unfallsituation objektiv festhalten konnte. Damit war nämlich die Argumentation der Gegenseite bezüglich der angeblich überhöhten Geschwindigkeit zu widerlegen. Es wurde seitens des Gerichts noch nicht einmal ein Anlass für ein Unfallgutachten gesehen, da die Fotos diese Frage eindeutig zu meinen Gunsten belegen konnten.

Letztendlich haben wir - mein Anwalt und ich - nur aus Gründen der Praktikabilität und darum, weil wir die Angelegenheit nicht weiter unnötig in die Länge ziehen wollten, den Vergleich von 20% Teilschuld für mich akzeptiert.

Die Anwälte haben drei Wochen Frist für die genaue Ermittlung des noch zu zahlenden Betrages vereinbart, dann bekomme ich den Restbetrag überwiesen.

Ende Juli fahre ich erst einmal schön in den Sommerurlaub und danach geht's mit meinem Autochen dann zum TÜV und anschließend in die Werkstatt. Bis dahin ist es dann etwa Mitte/Ende August.

Soweit der weitere Zeitplan.

Sobald der Wagen repariert ist, gibt's dann hier die Fotos.

Grüße vom
Lautrer


Geschrieben von Lautrer am 24.07.2013, 22:10 Uhr:

So - mal ein kurzes update.

Das Schicksal meines W202 wird sich wohl in den nächsten Tagen entscheiden morgen bekommt er die TÜV-Durchsicht... :(

Dann werde ich anhand der "To-Do-Liste" entscheiden, wie ich weiter verfahren werde.

Zu allem Überfluss ist am vergangenen Samstag noch der Hauptschlauch der Klimaanlage kaputt gegangen. Durchgescheuert an einem benachbarten Metallteil.
Damit nicht genug: wie mir mein Meister erklärte, handelt es sich um eine nachgerüstete Webasto-Anlage (wusste ich beim Kauf nicht und sieht man im Innenraum auch nicht) und der Schlauch sei daher eine Einzelanfertigung.
Weiß jemand von euch zufällig, was so ein Schlauch kosten darf?

Melde mich dann in den nächsten Tagen nochmal, wenn ich weiß, was alles zu machen ist und was es kosten wird.

Schöne Grüße!


Geschrieben von thom.mac am 24.07.2013, 22:31 Uhr:

Jetzt scheint es kurz vor Abschluß der Arbeit doch noch kompliziert zu werden. Ich Drücke dir die Daumen, daß du halbwegs kostengünstig davon kommst!!! :grübel:


Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 24.07.2013, 22:54 Uhr:

Hi Lautrer,

naja, da dürfte der TÜV-Prüfer ja eigentlich nicht viel finden, bei dem guten Pflegezustand.... :top:

Ich habe garnicht gewußt, daß Webasto auch Klimaanlagen herstellt.....Ich kenne nur die Standheizungen von Webasto.....


Weißt du denn, was für eine Klimaanlage verbaut wurde?
Hast du eine Modelbezeichnung?
Da müßten ja eigentlich Unterlagen vom Vorbesitzer verhanden sein, oder?

Kontakt:
Webasto Thermo & Comfort SE
Friedrichshafener Str. 9
82205 Gilching
email: kundencenter@webasto.com
Tel.: 0395 / 55 92 229


Grüße und Daumendrück,

Jürgen W. aus P. :wink:




Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 24.07.2013, 23:07 Uhr:

Hallo nochmal,

manchmal sind auf Schläuchen ja auch die ET-Nummern aufgedruckt.
Hier habe ich noch eine Preisliste von Webasto gefunden, vielleicht hilft dir das schon mal weiter.....

http://my.webasto.com/download/Webasto_Thermo_Preisliste_20042012.pdf





Geschrieben von Lautrer am 25.07.2013, 06:46 Uhr:

Vielen Dank Jürgen! :top:

Ich arbeite heute und morgen noch, dann habe ich drei Wochen Urlaub. Wenn ich wieder daheim bin, werde ich mich dann mal damit befassen.

Bis dann!


Geschrieben von Lautrer am 25.07.2013, 21:45 Uhr:

So - folgendes ist zu tun, um meinen W202 für die nächsten Jahre wieder fit zu machen:

Karosserie:
-> Reparatur des hier im Thread beschriebenen Unfallschadens

Heute festgestellte TÜV-Mängel:
-> Hebelweg der Feststellbremse justieren
-> Bremsbeläge hinten erneuern
-> Bremsschläuche hinten porös
-> abklären des leichten Ölverlusts am Motor

Wartung/Reparatur:
-> Inspektion lt. Scheckheft 135.000 km
-> Austausch Hauptschlauch der Klimaanlage

Laut TÜV-Prüfer würde er die Reparaturen ausführen lassen - das Auto sei insgesamt in einem sehr guten Zustand. Rost ist bei diesem Auto weiterhin kein Thema! :dance1:

Morgen werde ich bei meiner Werkstatt vorbeischauen, um mir einen Komplettpreis geben zu lassen. Dann weiß ich mehr. Bin gespannt... :grübel:


Geschrieben von thom.mac am 25.07.2013, 21:52 Uhr:

Hört sich doch ganz gut an, wenn du jetzt noch einen guten Preis für die anfallenden Arbeiten aushandelst, wird es wieder ein schickes Auto, Drücke die Daumen!!! :top: :schraub:


Geschrieben von Brovning am 26.07.2013, 07:42 Uhr:

Zitat:
Original von Lautrer:
...
-> abklären des leichten Ölverlusts am Motor
...
Dann drücke ich dir schon mal die Daumen, dass es nicht die Zylinderkopfdichtung ist. Vielleicht leckt nur der Ölabscheider bzw. die Gummischläuche daran.


Geschrieben von Lautrer am 26.07.2013, 09:26 Uhr:

Meine Werkstatt hat was von einem "Ölstopp-Zusatz" erzählt, den man dem Motoröl beimischen wolle. Kenne mich da nicht aus... ?(


Geschrieben von vista25 am 19.11.2013, 18:53 Uhr:

Zitat:
Original von Lautrer:
Hallo!

Ich muss mein Schicksal mal kurz mit jemandem teilen...

So sieht mein Autochen (einige von euch kennen es ja vom letzten und vorletzten MB-Treff-Treffen) seit dem 24.11. aus (siehe Fotos).

Schuldfrage polizeilich geklärt - ich bin völlig schuldlos.

Reparaturgutachten: knapp 2.300,- € inkl. Mwst.

Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten: 2.800,- €

Kommentar im Gutachten (Zitat): "Der Allgemeinzustand des Fahrzeugs ist überdurchschnittlich. Es handelt sich um ein Liebhaberfahrzeug."

Mal sehen, wie die gegnerische Versicherung jetzt reagiert. Ich hatte noch nie einen Unfall, weiß also nicht, was da noch kommen kann.





Hallo
Habe vorkurzen auch einen Unfall gehabt habe nur ärger mit der gegnerische Versicherung gehabt,ob wohl klar war das junge Mädel schuld wahr,habe ein Rechtsanwalt ein geschaltet siehe da nach zwei Wochen hatte ich mein Geld aber ohne Märchensteuer ,ich habe den Wagen von einen bekanten Lackieren lasssen und habe dann meinen Rechtsanwalt Bilder vom fertiegen Auto gegeben und er hat noch Nutzungs aus fall für mich bekommen somit habe ich die Märchensteuer auch fast raus gehabt

:ja:



Geschrieben von Lautrer am 19.11.2013, 18:57 Uhr:

Glückwunsch! :top:




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