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Geschrieben von Keke85 am 11.05.2006, 07:42 Uhr:

Hi

Jungs brauch die Teilenummer von dem Ablagefach und evtl. gleich mal ne Preisrichtung von dem Ding da mein Käufer am Freitag kommen will und die Karre holen will.

Wäre super wenns jemand posten könnte.

MFG Keke

P.S. Mein Auto hatte mal en en tiefen Kartzer auf der Fahrerseite laut Vorbesitzer, Motorrad mit den Gewichten lang gekratzt, der Lackiert wurde. Der Käufer hat bei der besichtigung nicht gefragt und ich habs vergessen da man nix mehr von sieht habs nur jetzt im alten Kaufvertrag gelesen. Wie bring ich ihm das schonend bei ohne das er sagt er will 1000€ nachlass? Will ihn ja nicht übers Ohr hauen aber will jetzt auch nicht mehr vom Preis runter und meine Freundin hatte mal nen Bordstei übersehen und hat mir de schweller bissle eingedellt der thread hier: http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&forumid=151&threadid=828702 ich denke er hats gesehen aber mich nicht drauf angesprochen! Soll ich rein Schreiben gekauft wie gesehen oder wie soll ich das machen?


Geschrieben von Chipsy am 11.05.2006, 09:33 Uhr:

Hi Keke85,

mit der Teilenummer kann ich Dir nicht helfen.

Wenn Dein Auto lackiert wurde oder sogar gespachtelt, mußt Du das nicht Anzeigen!

Entweder er merkt es, oder "Pech gehabt"!

Lediglich beim Austausch gewisser Karosserieteile, mußt Du dies angeben. Ich meine mal gelesen zu haben, dass sogar der Austausch des Kotflügels nicht als Unfallschaden gilt!

Kleiner Tipp: Wo kaufst Du dein neues Auto?
Als ich meinen BMW privat verkauft habe, bin ich mit dem Käufer (richtig frech) in das Autohaus gegangen, und habe dort den Kaufvertrag von dem Verkäufer ausstellen lassen!
((Am Ende habe ich mein neues Auto dann woanderst gekauft; dass ist aber eine andere Story!)

Gruß
Roger


Geschrieben von Keke85 am 11.05.2006, 10:09 Uhr:

Also schreib ich rein: Gekauft wie Gesehen und Probegefahren.

Dann müsste ich doch aus dem Gröbsten raus sein. Will halt nicht das der nach em Halben jahr kommt und sagt er will seine Kohle zurück. Wie kann man sich vor so etwas schützen? Kann man da nicht reinschreiben ohne Gewährleistung? Soll ich mal am besten den Anwalt fragen oder!?!

MFG Kevin


Geschrieben von Chipsy am 11.05.2006, 10:13 Uhr:

Wenn Dein Anwalt für die ANtwort nicht gleich Kohle will, klar.

Beim ADAC oder den Örtlichen Verbrauerschutzzentralen ist es auf jeden Fall kostenlos.

Gruß
Roger


Geschrieben von spookie am 11.05.2006, 10:18 Uhr:

Gekauft wie gesehen ist universell, da kann er Dir nichts mehr, diese Erfahrung musste schon jemand bekanntest machen. Das ist eine verzwickte Situation, aber wenn er ihn angeschaut hat, eigentlich sein Problem.


Geschrieben von _-[Skye]-_ am 11.05.2006, 10:51 Uhr:

hallo ,
gekauft wie gesehen reicht allein nicht mehr ganz aus. Richtig muß es heißen : Gekauft wie gesehen ohne jegliche Art und Anspruch auf Gewährleistung! ps: ein schaden muß nur angegeben werden wenn karosserieteile neu eingeschweißt wurden , alles was nur mit schrauben ausgetauscht werden kann (zb Kotflügel) muss nicht angegeben werden.

gruß
Skye


Geschrieben von Keke85 am 11.05.2006, 11:09 Uhr:

Und wenn in meim Kaufvertrag drin steht von wegen Schaden: Blechschaden Vordere tür und Hintere Tür? Der Verkäufer hat damals gesagt es wurde in ner Werkstatt gemacht aber ohne rechnung. Bin dann danach zu meim Karosserie Bauer und der meinte ist alles O.K. ist gute arbeit bis auf das man an der hinteren Tür innen sieht das Lackiert wurde aber das muss wohl so sein wegen dem Silber das muss wohl immer bissle weiter Lackiert werden als bis zum Schaden wegen dem Farbunterschied. Egal werde es ihm Sagen will nur später nicht das er kommt und sagt er will das Auto zurückgeben weil es ihm dann doch zu teuer im Unterhalt ist und dann ausreden sucht da wäre das nämlich eine ziemlich gute.

Also es reicht dann wenn ich schreibe: Gekauft wie gesehen ohne jegliche Art und Anspruch auf Gewährleistung

Und beim unfall abschnitt Schaden an den Türenangeben. + Schweller oder soll ich den Weg lassen falls er nicht fragt oder sagt. Ich sag auch er soll ihn nochmal anschauen gehen bevor er was unterschreibt oder?

MFG Keke


Geschrieben von Andretti am 11.05.2006, 17:17 Uhr:

Teile Nr. A2026830091
Preis ca. irgendwas zwischen 8 und 10 €. Weiß nicht mehr ganz genau.
Aber hat ich Dir schonmal geantwortet. :guckstdu: Biete / Tausche: Biete C230K :-(


Geschrieben von _-[Skye]-_ am 11.05.2006, 22:25 Uhr:

hi,
wenn in der zeit wo du der besitzer gewesen bist kein schaden entstanden ist,würde ich ihn den wagen ansehen lassen und gut ist.Wenn er nach vorherigen schäden fragt kannste ja sagen das glaub ich mal was an der tür (bzw Türen) erneuert wurde.

gruß
Skye


Geschrieben von Andretti am 11.05.2006, 23:40 Uhr:

Das ist ja gar nicht so einfach, bei einem Privatverkauf. Gekauft wie gesehen bedeutet ja nur, daß der Käufer das Fahrzeug besichtigt hat. Versteckte Mängel kann er ja nicht sehen.
Von denen kann man sich auch nicht freisprechen, wenn sie einem bekannt sind oder sein müßten.
Wenn Du ein reines Gewissen haben willst, solltest Du Ihm alles was Du weißt mitteilen und gut ist. Von Vorteil ist natürlich, wenn man vom Vorbesitzer noch irgendwas hat wo drinsteht, das er Unfallfrei war.
Die Tatsache, daß er irgendwo nachlackiert wurde ist ja nicht unbedingt ein Mangel.



Geschrieben von Keke85 am 12.05.2006, 07:08 Uhr:

Ja jetzt mal schauen. Leg ihm den alten vertrag vor und sag so das war bei dem und bei mir nix. Falls er dann sagt dann will ich einen anderen Preis sag ich Alles klar siehst du da vorne ist meine Tür war schön dich kennen gelernt zu haben. Ist zwar Doof weil ich den anderen jetzt abgesagt habe und glaub nur noch von einem die Tel. hab.

MFG Keke


Geschrieben von mb201 am 12.05.2006, 13:06 Uhr:

Solange das nur Lackschäden waren, und nix geschweißt, oder ausgebeuelt wurde, ist es eher positiv zu sehen, da der Lack frischer und dicker ist.




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