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      Umweltplakette auch für Ausländer und ihre Fahrzeuge gültig - https://www.mb-treff.de/forum/thread.php?id=7651


Geschrieben von Brovning am 13.03.2013, 16:36 Uhr:

Hallo Zusammen,
aus aktuellem Anlass eine kurze Erläuterung zum Thema.
Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen benötigen keine Umweltplakette um nach Deutschland einfahren zu dürfen, jedoch benötigt man eine Umweltplakette in den gekennzeichneten Umweltzonen. Hat man keine Umweltplakette, darf man in die gekennzeichneten Umweltzonen nicht einfahren.
Die Verkehrsschilder, die den Eingang zu einer Umweltzone markieren gehören zu den allgemein und für jedermann gültigen Verkehrskennzeichen und gelten somit auch für Ausländer und ihre Fahrzeuge.
Aus Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen können bei den Zulassungsstellen, den Ingenieurgesellschaften, wie TÜV oder Dekra und allen zur AU (Abgas-Untersuchung) zugelassenen Werkstätten Deutschlands die Umweltplakette kaufen. Alternativ kann man diese natürlich auch online bestellen.
Auch Ausländer müssen vom ersten Tag an mit einem Bußgeld von 40,- Euro rechnen.

Weitere Infos unter:
Umwelt-Plakette.de


Geschrieben von thom.mac am 13.03.2013, 17:29 Uhr:

Ich glaube auch nicht das das irgendwen interessiert, wer und von wo da Jemand herkommt. Sicherlich muß sich sogar ein E-Mobil so eine Plakette an die Scheibe kleben. Gesetz ist halt Gesetz obwohl es bei neueren Fahrzeugen fast oder bestimmt keine mehr unter E 4 sind :grübel: :grübel: :grübel:

Gruß Thomas


Geschrieben von Lautrer am 13.03.2013, 17:45 Uhr:

Ergänzend hierzu vielleicht noch dies:

Zitat:

"Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen zum Durchfahren einer Umweltzone grundsätzlich eine Plakette. Diese Plaketten gibt es jedoch nur in Deutschland, nicht im Ausland. Der Nachweis des Emissionsverhaltens für ausländische Fahrzeuge und damit die Zuordnung zu einer der Schadstoffgruppen ist im § 6 der Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV) geregelt. Voraussetzung für die Zuordnung ist die Vorlage von entsprechenden Fahrzeugdokumenten. Ist aus den vorgelegten Fahrzeugpapieren erkennbar, nach welcher europäischen Abgasnorm das Fahrzeug im europäischen Ausland zugelassen wurde, kann die Einstufung gemäß Anhang 2 der Kennzeichnungsverordnung ("Zuordnungstabelle") erfolgen. Andernfalls erfolgt die Zuordnung anhand des Jahres der Erstzulassung des Fahrzeuges."

(Quelle: http://www.feinstaubplakette.de/faq.php)


Geschrieben von Capitan-Kriechstrom am 13.03.2013, 18:30 Uhr:

gucke an. wieder etwas gelernt. hab echt gedacht das dies nur für fahrzeuge zutrifft die in deutschland zugelassen sind.....




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