MB-Treff.de/Forum - https://www.mb-treff.de/forum/main.php
  ~~ Modellbezogen ~~ - https://www.mb-treff.de/forum/main.php?cat=4
    SLK-Klasse (R170) - https://www.mb-treff.de/forum/board.php?id=19
      Felgengröße mit ABE ohne Änderungen am Fzg. - https://www.mb-treff.de/forum/thread.php?id=7660


Geschrieben von SLK-Kelsy am 15.03.2013, 15:49 Uhr:

Hallo,
ich wollte fragen, welche Eigenschaften eine 16 Zoll Felge haben darf, damit sie ohne Probleme auf meinem SLK R170 Mopf montiert und gefahren werden können.

Es geht um Rahmendaten wie Einpresstiefe, Felgenbreite etc


Zum Beispiel: Können diese Maße 7,5 x 16 ET 35 montiert werden?


DANKE DANKE DANKE!


Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 15.03.2013, 21:44 Uhr:

Hallo SLK-Kelsy, :wink:

auch dir kann ich folgenden Link empfehlen.

werksseitig genehmige Rad- und Reifenkombinationen

Da findest du sämtliche werksseitig genehmigten Rad- und Reifenkombinationen aller aktuellen Mercedes-Benz Modelle.

Auch der SLK R170 ist dort zu finden....... ;)

Viele Grüße,

Jürgen W. aus P. :driver:


Geschrieben von SLK-Kelsy am 15.03.2013, 22:03 Uhr:

Dankeschön!

Da habe ich allerdings schon nachgesehen. Werde mit meiner Suche "7,5 x 16 ET 35" aber dort nicht schlauer ;(


Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 16.03.2013, 00:50 Uhr:

Hi,

sorry, hatte vorhin nicht selbst nachgeschaut..... 8o

........dann würde ich mal sagen, dass du diese "7,5 x 16 ET 35" nicht montieren bzw. auf dem R170 fahren darfst. :nein:


Allerdings kannst du dort die freigegebenen Kombinationen von Zollgröße zu Felgenbreite und Einpresstiefe herauslesen.
Und zu 16 Zoll findest du zum Beispiel:

7J x 16 H2 ET37 auf der VA und HA mit ringsum 205/55 R16

oder

7J x 16 H2 ET37 mit 205/55 R16 auf der VA und
8J x 16 H2 ET30 mit 225/50 R16 auf der HA


Warum willst du eigentlich 16 Zöller montieren, der SLK sieht mit 17 Zöller doch viel besser aus..... ?( :ja: =)

Viele Grüße,

Jürgen W. aus P. :driver:


Geschrieben von Ramius am 11.05.2013, 18:44 Uhr:

Moin,

alle zulässigen ab Werk sind hier aufgeführt:

http://goo.gl/alTjX (Mercedes Benz Deutschland)


Geschrieben von Popey24 am 11.05.2013, 22:11 Uhr:

Suchst du nur nach Mercedes-Felgen oder auch nach Zubehörfelgen?

Diese MB-Freigabe gilt nämlich nur für die in der Liste aufgeführten MB Felgen (Teilenummern müssen übereinstimmen),
Für alle Zubehörfelgen kannst du die MB Liste vergessen, da gilt dann das entsprechende Teilegutachten oder ABE des Felgenherstellers.

Gruß,
Stephan


Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 12.05.2013, 01:54 Uhr:

Zitat:
Original von Popey24:
Diese MB-Freigabe gilt nämlich nur für die in der Liste aufgeführten MB Felgen (Teilenummern müssen übereinstimmen),

Für alle Zubehörfelgen kannst du die MB Liste vergessen, da gilt dann das entsprechende Teilegutachten oder ABE des Felgenherstellers.


Moin, Moin Stephan,

hoppla, ich dachte immer, dass die ab werk freigegebenen Rad/Reifenkombinationen auch für Zubehörfelgen gültig sind.

Ich wüßte auch nicht, was in diesem Zusammenhang der Unterschied zwischen original MB-Felgen und Zubehörfelgen sein sollte.

Denn die Aussage bzw. Eintragung:
"7J x 16 H2 ET37 auf der VA und HA mit ringsum 205/55 R16"
ist doch vollkommen markenunabhängig bzw. herstellerunabhängig, oder?

Viele Grüße,

Jürgen W. aus P. :wink:



Geschrieben von Popey24 am 12.05.2013, 03:01 Uhr:

Warum sollte Mercedes z.B. Ronal Felgen prüfen und freigeben?
...oder RH auch Gutachten für Rondel oder oder oder...

Mercedes prüft natürlich nur die eigenen Räder so wie jeder andere Hersteller auch.
In der Freigabeliste steht neben der Dimension (z.B. 7x16ET37) auch eine oder mehrere Teilenummern. Nur Felgen, deren Teilenummer aufgeführt ist, sind auch freigegeben. Neben der Dimension muss ja auch beispielsweise die Traglast passen.

Übrigens ist auch eine ABE nicht immer eintragungsfrei. Hierzu die ABE genau durchlesen, ob eine Eintragung nötig ist.

Gruß,
Stephan


Geschrieben von spookie am 12.05.2013, 04:34 Uhr:

Solch eine ABE wäre nur bei einem serienmässigen Fahrwerk und ohne Spurverbreiterungen gültig. Wenn das nicht der Fall ist, muss man ohnehin zur Eintragung.


Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 12.05.2013, 12:21 Uhr:

Moin, Moin Jungs,

upps, da war ich wohl auf dem Holzweg.

Das heißt dann im Klartext, dass die Freigabeliste von MB nur als erster Anhaltspunkt genutzt werden kann, um zu sehen, welche Kombinationen ohne Eintragung möglich wären, wenn man bei den aufgeführten Originalfelgen bleibt.

Will man Zubehörfelgen verwenden, muss man trotzdem im Teilegutachten bzw. der ABE des Felgenherstellers schauen, ob die Felgen für das jeweilige Fahrzeug zugelassen sind und ob irgendwelche Vorraussetzungen/Auflagen zu erfüllen sind.

Hat man ein anderes Fahrwerk oder Spurplatten verbaut, muss man dies auch noch berücksichtigen.

Nicht ganz einfach, aber auch nicht unlösbar..... ;) :D

Viele Grüße,

Jürgen W. aus P. :keks:




MB-Treff.de Forum v2.03 Beta
© 2024 by Brovning
http://www.mb-treff.de