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Geschrieben von Mercedesverrückt am 18.03.2013, 10:35 Uhr:

Hallo zusammen,

ich frage mich ob ich normale Felgen mit 18" 225er fahren darf wenn ich diese Folgenden eingetragen habe:

Sommer Vorne 235/ 35ZR19 Hinten 265/ 30ZR19
Winter Vorne und Hinten 225er mit 17"

Sommer wie Winter AMG.
Auch sind Distanzscheiben eingetragen (Sommer) die genauen Daten habe ich aktuell leider nicht zur Hand.

Des weiteren Frage ich mich warum bei den Sommerreifen der eine 35 hat und der andere 30 als prozentiales Verhältnis von Flankenhöhe zu Reifenbreite hat?

Gruß :duckundweg:

Mercedesverrückt


Geschrieben von Popey24 am 18.03.2013, 11:03 Uhr:

Was verstehst du unter 'normalen' Felgen?

Wenn du die 18er nicht eingetragen hast und keine ABE dazu hast bzw freigegebene Originalfelgen des Fahrzeugherstellers, musst du sie eintragen lassen.

Wenn der Reifen breiter ist, muss der Querschnitt geringer sein, damit der Abrollumfang gleich bleibt.


Geschrieben von Mercedesverrückt am 18.03.2013, 11:17 Uhr:

Stimmt, hab nicht nachgedacht bezüglich des Abrollumfangs.

Okay ich dachte da die Größe der Radreifenkombination zwischen den schon eingetragenen liegt muss man keine Bedenken haben?


Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 18.03.2013, 16:21 Uhr:

Hallo Philip,

mann, du gibst ja richtig Gas =), dein neuer Renner scheint dich ja zu beflügeln...... :top:

Ich habe per Zufall folgende Datei auf meinem Rechner entdeckt....... :D
Schau mal in Ruhe rein, vielleicht hilft sie dir ja weiter.....

Viele Grüße,

Jürgen W. aus P. :duckundweg:

Dateianhang:
2013_03_18_c_klasse_typ_203_amg_18_zoll.pdf - 283.5 KBs - Count: 373 2013_03_18_c_klasse_typ_203_amg_18_zoll.pdf - 283.5 KBs
Downloads: 373
https://www.mb-treff.de/forum/useraction.php?action=get_upload&id=1126



Geschrieben von Mercedesverrückt am 18.03.2013, 17:02 Uhr:

Hmm nein das bringt mir leider nichts :-( eine ABE ist bei meinen 18" dabei aber ich dachte da die Demensionen die ich eh schon fahren darf und eingetragen sind, die meiner 18" voll mit abdecken, benötige ich keine weitere Eintragung...

Gruß

Mercedesverrückt


Geschrieben von Popey24 am 18.03.2013, 21:58 Uhr:

Wenn du ne ABE hast, musst du nichts eintragen. Teilegutachten hingegen muss eingetragen werden.


Geschrieben von BTCC am 21.06.2013, 13:16 Uhr:

Zitat:
Original von Popey24:
Wenn du ne ABE hast, musst du nichts eintragen. Teilegutachten hingegen muss eingetragen werden.



Sorry, das ist eine "landläufige" Fehleinschätzung. :P

<klugscheissermodus> Es gibt sehr wohl auch ABEs in welcher die Auflage A1 eine Vorfahrt und Eintragung beim TÜV/DEKRA voraussetzt </klugscheissermodus>

Nix für Ungut - wollt´s nur richtigstellen, weil es zwar i.d.R. meist stimmt, aber eben nicht immer zutrifft / zutreffen muss.

:wink:
Greetxx




Geschrieben von Radmutter am 21.06.2013, 20:30 Uhr:

Hallo !
Da ich aus der Branche komme und dies seit mehr als 20 Jahren mache,gibt es nur eine einzige und somit richtige und auch mit dem Gesetz konformgehende Verfahrensweise.

Du hast entweder Felgen aus dem Zubehörhandel (der Hersteller gibt es da sehr viele) , dann gehört zu diesen Felgen immer ein Gutachten , entweder Teilegutachten oder ABE. Zubehörfelgen ohne Papiere sind hübsche Gartenschlauchhalter oder Füße für Stehbiertische.
Dort sind alle Fahrzeuge aufgeführt,welche diese Felgen verwenden dürfen.
Ebenso sind dort die Auflagen aufgelistet,welche zu erfüllen sind,um die Felge auf dem Fahrzeug zu fahren ( Abnahme durch einen Sachverständigen,Änderung der Fahrzeugpapiere,Änderungen an der Karosserie oder der Lenkung - alles sowas steht dort aufgelistet) .
Desweiteren sind ebenso die Bereifungsmöglichkeiten genannt.
Und zum Schluß nicht zu vergessen wird vorgeschrieben welche Befestigungsteile zu verwenden sind ( Radschrauben,Zentrierringe ).

Zweite Möglichkeit:
Du hast original MB Felgen ( auch AMG ).
Dann mußt du damit zum MB-Händler / Werkstatt.
Dort kann man anhand der Teilenummer eine Verwendungsliste ausdrucken,in welcher genau aufgeführt ist für welche Fahrzeuge diese Felge verwendbar ist und welche Reifen montiert werden dürfen.
Auch hier kann es Auflagen fahrzeugspezifisch geben,welche auch dort aufgelistet und zu erfüllen sind,um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Ich hoffe , ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

Zu deiner anderen Frage:
Du hast sie dir fast selbst beantwortet.
Hier ist das Verhältnis Flankenhöhe zu Reifenbreite richtig und 35 % von 235 entsprechen etwa 30 % von 265 , ergo,sind beide Flanken gleich hoch, bzw. der Abrollumfang beider Reifen ist annähernd gleich.

Gruß
Radmutter


Geschrieben von Brovning am 21.06.2013, 21:14 Uhr:

Zitat:
Original von Radmutter:
Zweite Möglichkeit:
Du hast original MB Felgen ( auch AMG ).
Dann mußt du damit zum MB-Händler / Werkstatt.
Dort kann man anhand der Teilenummer eine Verwendungsliste ausdrucken,in welcher genau aufgeführt ist für welche Fahrzeuge diese Felge verwendbar ist und welche Reifen montiert werden dürfen.
Hallo Zusammen,
die zulässigen Rad-/Reifenkombination kann man auch selbst herunterladen:
Mercedes.de --> Zubehör --> Reifen und Kompletträder --> Zulässige Rad-/Reifenkombinationen


Geschrieben von Radmutter am 22.06.2013, 15:49 Uhr:

@ Brovning
Danke für den Link,so etwas veröffentlicht auch nicht jeder Fahrzeughersteller.Es lohnt sich ja doch mal wieder die richtige Automarke zu fahren ;) .

Allerdings bekommst du von der Werkstatt ein Gutachten ausgedruckt,genau für deine Felge,auf welches sich der Prüfer beziehen kann ( die meißten Prüfer sind mittlerweile ziemliche Pedanten ).
Ich hab es vor kurzem für einen guten Freund so gemacht,nun hat er ein Gutachten,welches ihm die Verwendung seiner AMG-Felgen schwarz auf weiß bescheinigt und keiner kann ihm was.

Gruß
Radmutter


Geschrieben von Popey24 am 23.06.2013, 02:00 Uhr:

Ich weiß nicht, wie es beim 203er aussieht... früher gab es für die AMG Räder (nur) Teilegutachten. Bei den neueren Modellen werden die AMG Räder aber mitlerweile direkt von MB freigegeben.

@BTCC
Ja das stimmt... es gibt schon Ausnahmen. Ich hab sogar selbst solche Felgen für mein Winterauto.
Aber für mich ist das Verar...ung am Kunden. Mit ABE verkauft es sich halt leichter als mit TG, aber letzendlich besteht dann kein Unterschied.

Gruß,
Stephan


Geschrieben von Brovning am 24.06.2013, 07:43 Uhr:

Zitat:
Original von Radmutter:
Allerdings bekommst du von der Werkstatt ein Gutachten ausgedruckt,genau für deine Felge,auf welches sich der Prüfer beziehen kann ( die meißten Prüfer sind mittlerweile ziemliche Pedanten ).
Hallo,
ich bin mit meinen AMG-Felgen und dieser Freigabeliste zum TÜV gefahren. Mein Prüfer meinte nur, dass mein Wagen nicht schwerer sein darf, als die Fahrzeuge, die in der Freigabeliste von Mercedes aufgelistet sind. Danach hat der TÜV-Prüfer im System das Fahrzeuggewicht meines Wagens ermittelt und mit dem Fahrzeuggewicht der in der Freigabe aufgelisteten S-Klasse verglichen. Überraschenderweise war mein SLK leichter und die Eintragung war kein Problem. :D




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