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Geschrieben von Manuel am 24.10.2013, 18:13 Uhr:

Hallo zusammen,

nun hab ich ja doch dieses Jahr noch mein Auto Verkauft, morgen wird dann noch das ganze vertragliche geregelt. Nun meine Frage an euch, muss ich da noch irgendwas besonderes beim Verkauf beachten? ich hätte jetzt einfach mal einen Verkaufsvordruck vom ADAC hergenommen.
Ist bei mir ein etwas besonderer Fall da ich das Auto jetzt verkaufte (mit Anzahlung), allerdings erst im Februar mit Übergabe der Restsumme abgeholt und umgemeldet wird (bis dahin bleiben auch die Papiere Schlüssel, alles bei mir).
Will mich jetzt halt auch vertraglich gegen jegliche Schäden (z.b. Stand- u. Frostschäden) die bis Februar evtl. auftreten könnten etwas absichern.
Hab deshalb folgendes unter Sondervereinbarungen geschrieben:
Vor März 2014 wird die Restsumme bar bezahlt, das Auto abgeholt und umgemeldet. Für mögliche Schäden (z. B. Stand- und Frostschäden) während der Lagerung haftet der Käufer.

Findet Ihr das ausreichend, oder sogar übertrieben? Auto steht in einer abgeschlossenen Einzelgarage.

Würdet ihr sonst noch irgendetwas immer zusätzlich vertraglich festhalten?

Schon mal vielen Dank


Geschrieben von Brovning am 24.10.2013, 19:03 Uhr:

Hallo Manuel,
die Floskel die recht hilfreich ist im Streitfall:
"Gekauft wie gesehen. Probefahrt wurde durchgeführt."


Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 25.10.2013, 00:31 Uhr:

Hallo Manuel,

schön, dass es doch noch geklappt hat.

Hast du dir mal den Abschnitt "Hinweise für den Verkäufer" im ADAC-Vertrag durchgelesen?

Warum bezahlt der Käufer nicht jetzt schon den vollen Kaufpreis ?

Im Gegenzug kannst du ihm ja anbieten, den Wagen kostenlos in deiner Garage überwintern zu lassen. Natürlich bei vollem Gefahrenübergang auf den Käufer.......

Mit dieser Konstellation von Anzahlung jetzt und Restzahlung erst bei Abholung in 4 Monaten handelst du dir einige Nachteile ein.

Wenn´s nicht anders geht, würde ich so schreiben:

"Gekauft wie gesehen und ausgiebig probegefahren. Alle bekannten Mängel sind unter Punkt 1.3 aufgeführt und akzeptiert. Der Restkaufpreis ist in bar bis zum 28.02.2013 fällig. Die Gefahren von Verlust und jeglichen Schäden/Beschädigungen (auch Stand- und Frostschäden etc. ) gehen mit dem Vertragsabschluss auf den Käufer über. "


Wichtig ist, dass alle Punkt im Kaufvertrag ausgefüllt werden und mit Datum und Uhrzeit von beiden Seiten unterschrieben werden. Lass dir beim Ausfüllen Zeit und überprüfe die Angaben des Käufers (Name, Anschrift, Personalausweisnummer, Unterschrift) genau.

Ein kurzer Anruf bei dem ADAC-Info-Service: 0800 5 10 11 12 könnte dir vielleicht noch weiterhelfen.

Dateianhang:
2013_kaufvertrag_privat_33300.pdf - 257.4 KBs - Count: 507 2013_kaufvertrag_privat_33300.pdf - 257.4 KBs
Downloads: 507
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Geschrieben von Manuel am 25.10.2013, 16:47 Uhr:

Super, danke euch beiden. Hab jetzt ein besseres Gefühl bei der Sache.

Gruß
Manuel



Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 25.10.2013, 17:00 Uhr:

P.S. Natürlich müssen beide Ausfertigungen des Kaufvertrags (Je 1x für den Käufer und 1x für dich) den gleichen Inhalt (Klauseln) haben und beide Ausfertigungen müssen von beiden Parteien unterschrieben werden.





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