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Geschrieben von frankenhopper am 21.12.2014, 09:40 Uhr:

Wenn im digitalen Serviceheft überall bei "Service nach Vorgabe der Daimer AG" ein Haken gesetzt wurde, aber nachweislich bestimmte Arbeiten nicht durchgeführt wurden, weil der Vorgänger das nicht zahlen wollte beim Service und jetzt die Versicherung sagt, dass dadurch der Garantieanspruch nicht mehr besteht, welche Rechte habe ich da als Nachbesitzer gegenüber der MB Vertragswerkstatt?

Konkret geht es um Getriebeölwechsel, das nach 60T gemacht werden muss und jetzt sind knapp 150T drauf.


Geschrieben von sATTIsfaction am 21.12.2014, 09:46 Uhr:

Steht dazu im Servicenachweis, dass er gemacht wurde bei 60.000 KM? Wer hat den Eintrag gemacht? Der, der den Eintrag gemacht hat, hat offensichtlich einen Betrug begangen und ist haftbar.


Geschrieben von spookie am 21.12.2014, 23:49 Uhr:

Wenn Du den Nachweis schriftlich erbringen kannst, dass etwas nicht gemacht wurde, dann ist es in der Tat Betrug und kann das so auch bezeichnen. Sowohl derjenige der die Anstiftung dazu gegeben hat also auch derjenige, der den Haken im System gesetzt ist, ist hier heranzuziehen.

Wobei das immer das letzte sein sollte, lieber ordentlich kontaktieren und versuchen, die Sache so aus der Welt zu bekommen.


Geschrieben von frankenhopper am 22.12.2014, 12:34 Uhr:

es steht eben nicht drin, dass er gemacht wurde ABER der Haken bei "Service nach Vorgabe der Daimer AG" wurde gesetzt.

das ist ein Paradoxum!


Geschrieben von tigerdeath am 22.12.2014, 13:39 Uhr:

Na ja ich finde das ist so ne Sache für sich, weil man muss es beweisen können das Nach Service A oder B gearbeitet wurde oder nicht. Deshalb geh ich beim Wagen kauf auch gerne vorher die Rechnungen durch. Finde jeder sollte sich eine Mappe mit Rechnungen machen, wo ersichtlich ist was gemacht wurde und was nicht. Und die auch beim Verkauf mit dem Wagen weiter gibt.




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