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Geschrieben von Erazor am 09.10.2006, 12:22 Uhr:

Hallo brauche mal eure Hilfe.
Ich will mir Klarglas SCheinwerfer besorgen.
Die Scheinwerfer die ich gesehen habe sind B Ware das heisst .

Zitat:


Scheinwerfer Beifahrerseite Reflektor ausgehangen.


Scheinwerfer Fahrerseite Einstellschrauben der Leuchtweitenregulierung defekt.

Bei Beiden Scheinwerfern sind die Druckdosen der LWR nicht mehr vorhanden.

Sie bieten hier auf B-Ware deshalb sind die Produkte vom Umtausch sowie Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen.




Kann man die Reparieren ???


Geschrieben von AMG-Andy am 09.10.2006, 13:08 Uhr:

Hallo,
Die Einstellschraube ist weniger das Problem. Der ausgehängte Reflektor dagegen schon eher. Dazu muss mann das Glas vorne abnehmen. Was ein Problem darstellt, es ist nämlich nicht wie original geclipst sondern zusätzlich verklebt. Man kann es schon erwärmen und abnehmen, aber ob das jemals wieder Dicht wird? Die sind von Haus aus bei Feuchtigkeit sofort beschlagen. :-( Mit der Leuchtweitenregulierung hast vielleicht glück das Deine Originale passt. Die ist aber auch etwas schlecht zu montieren.
Würde lieber etwas mehr investieren und mir die ganzen Bastellarbeiten sparen. Hinterher ärgerst Du Dich nur über die lesse B Ware.....

Gruss Andy


Geschrieben von spookie am 09.10.2006, 14:12 Uhr:

Lass es und hol Dir welche die in Ordnung sind.
Ich habe vor Monaten einmal B-Ware-Klarglas geholt für einen Kumpel, wo eben auch dieses beschrieben wurde...die Dinger sind für den Schrott, die Scheibe ist nur mit Glück wegzubekommen da es nur eine Kunststoffscheibe ist und man nicht richtig mit Kraft rangehen kannst.


Geschrieben von Manuel am 09.10.2006, 19:25 Uhr:

Ich würde auch auf jedenfall die finger von der B-ware lassen, weil damit wirst du sicher nicht froh!

wie ist eigentlich die Qualität von den Klarglasscheinwerfern?

Hat jemand evtl. schon dunkle klarglasscheinwerfer für den w202 gesehen?(wie es sie auch für den 203 gibt)


Geschrieben von max_L am 09.10.2006, 19:44 Uhr:

Dieser Frage kann ich mich nur anschließen.... :top:


Geschrieben von Andretti am 09.10.2006, 19:52 Uhr:

@Manuel
:guckstdu: Hier
Aber, laß die Finger davon.
Spookie hatte ähnliche in Klarglas und die waren schnell schadhaft geworden. Außerdem glaub ich nicht, daß die bei uns durch den TÜV gehen.


Geschrieben von max_L am 09.10.2006, 19:56 Uhr:

Keine Alternativen *überheul*.... ?(


Geschrieben von Manuel am 09.10.2006, 20:02 Uhr:

ja glaub auch das man da probleme mit dem TüV bekommt, da soweit ich gesehen habe kein E-Prüfzeichen drauf ist! :motz:

aber aussehen würden die scho sehr fein! :D
genau das was ich haben wollte!

Denk aber mal das die dann zum Frühjahr auch auf den Deutschenmarkt kommen (mit TÜV)! Hoffe ich zumindest!


Geschrieben von spookie am 09.10.2006, 20:04 Uhr:

Gibt leider wenig Auswahl, die Klarglas hab ich bisher nur in chrom gesehen, bei ebay gibts dann noch die Zubehörscheinwerfer in schwarz mit H7 Birnen (wie Mopf), aber sonst kann mans echt vergessen.

Ja meine US Scheinwerfer: beide Gläser (und das war eigentlich sogar Glas und nicht Kunststoff) angelaufen nach einigen Wochen, sah hässlich aus, TÜV mässig eine Odyssee, leider vergebens.


Geschrieben von max_L am 09.10.2006, 20:11 Uhr:

Die Amis dürfen anscheinend alles :motz: :motz:


Geschrieben von Manuel am 09.10.2006, 20:35 Uhr:

ja das ist eine Tatsache! aber nicht nur die Amis bei den Britten ist auch sogut wie alles erlaubt, bin zwar auch einerseits ganz froh, das das bei uns nicht so ist, den was bei denen führ schrottkisten auf den öffentlich straßen unterwegs sind, ist auch alles andere als sicher, nur bei uns ist es einfach zu extrem mit den vorschriften und einschränkungen! vorallem bei euch in Österreich, soweit ich weis mindest bondenfreiheit 110mm nicht mal die felge darf aus dem radhaus hinausstehen, und das beste beim gewindefahrwerk muss man den verstellring auf das gewinde heften! irgendwo kann man es meiner Meinung nach ubertreiben! :motz:


Geschrieben von max_L am 09.10.2006, 20:40 Uhr:

@Manuel: So finanziert man miese Autobahnen !!!!
Das Wunder der Ösi-Strassen (mehr als 130 geht bei diesen Fleckerlteppichen eh nicht) :motz: :motz:
Da beneide ich euch schon, :Autobahnen, wo man auch gemütlich 180 fahren kann....


Geschrieben von Manuel am 09.10.2006, 20:47 Uhr:

@max L
ja das stimmt wenigstens das haben wir noch, die erlaubnis auf der Autobahn alles aus den Kisten rauszuholen! :D :D :D
Österreich ist schon eins von den wenigen Länder die noch weniger Tuner "freundlich" sind als deutschland! aber um eins beneide ich euch, um euer wechselkennzeichen! das wäre schon sehr praktisch!


Geschrieben von Andretti am 01.12.2006, 21:16 Uhr:

Nur zur Info!

sind wiedermal Scheinwerfer die ich selbst zwar Potthässlich finde, aber vielleicht gefallen sie ja dem ein oder anderen.


Geschrieben von Manuel am 01.12.2006, 22:15 Uhr:

Als ich könnte mir die schwarzen schon recht gut auf meinem vorstellen (würden sehr gut zu meinem gesamtkonzept passen)! Aber ich habe in einem anderen forum gelesen das diese klarglasscheinwerfer anscheinend keine Leuchtweitenregulierung haben und deshalb sind sie für mich uninteressant! :(


Geschrieben von Andretti am 01.12.2006, 22:26 Uhr:

Sind meiner Meinung nach auch nicht wirklich zugelassen für Deutschland.
Ist aber auch gut so ich find man kann seinem Benz kaum was schlimmeres antun.


Geschrieben von Manuel am 01.12.2006, 22:40 Uhr:

Bei denen in Chrom muss ich dir recht geben, die sind auch nicht ganz mein fall!


Geschrieben von spookie am 02.12.2006, 00:00 Uhr:

Die Chrom sehen zu schielend aus, dei schwarzen da ist der Blinker zu hell, im W202 Forum hat sich diese gekauft, sagt die Ausleuchtung wäre besser als bei den alten, jedoch haben sie keine Leuchtweitenregulierung wie er sagte, also wie Andretti schon sagte: keine Zulassung auf normalem Wege (sprich einbauen und fahren), andere Wege sind aber möglich.


Geschrieben von Andretti am 02.12.2006, 00:16 Uhr:

Dazu nur: An der StVZO geht kein Weg vorbei. Egal was einige Superschlaue in irgendwelchenForen schreiben. Egal was jemand ei ngetragen kriegt oder bereits hat. Wenn es gegen die STVZO verstößt, ist es ungültig.










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