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Thema: Konvoi Fahrten

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Seiten (1): [1]
balou besucht im Moment nicht das Board. balou
Auto: E (w210)
Hab da mal ne blöde Frage.

Wie sieht es aus bei Konvoifahrten mit dem PKW. Was gibt es da für Regeln oder Beachtungen, abgesehen von der STVO.

Denn beim Motorrad fahren sind diese mir bekannt.

Danke vorab für die Antworten
29.07.2015, 19:21 Uhr Link direkt zu diesem Post anzeigen...    Posts: 25 | A-Klasse
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Andretti besucht im Moment nicht das Board. Andretti
7.Treffenorganisator
Auto: SLK 200k (r170)
Was soll es da für Regeln geben, wenn man von der STVO absieht ? Die regelt sowas doch.

Ich hab schon an zahlreichen Konvoifahrten teilgenommen (die größte waren mal ca. 75 Autos über 70 Km Landstraße). Da wurde allerdings auch der Verkehr zu unseren Gunsten geregelt.
Erfahrungsgemäß kann ich da nur sagen (abgesehen von der STVO) um alle Autos einigermaßen zusammenzuhalten sollte Außerorts max. 70 Km/h und Innerorts max. 40 Km/h gefahren werden. (Auch wenn einige schimpfen werden... ;) )

Für fremde Fahrzeuge gillt übrigens ein Konvoi im weitesten Sinne als nur 1 Fahrzeug. Das heißt, man muss alle passieren lassen, darf nicht überholen oder dergleichen und sich in den Konvoi einreihen...
Gut ist es wenn einige der Fahrzeuge (deren Insassen) in regelmäßigen Abständen innerhalb des Konvois miteinander kommunizieren, damit ein Auseinanderreißen vermieden wird.

__________________
Gruß,
mario
29.07.2015, 20:36 Uhr Link direkt zu diesem Post anzeigen...    Posts: 4594 | Maybach-Klasse
spookie besucht im Moment nicht das Board. spookie
[Moderator]
9.Treffenorganisator
Auto: E320 (w211)
Bei geplanten Konvois empfiehlt es sich immer, die Polizei rechtzeitig vorher zu informieren. Das erspart Ärger und Diskussionen. Je nach Fähigkeit und Nettigkeit helfen sie auch an markanten Punkten.

__________________
Unsere Autos
29.07.2015, 22:21 Uhr Link direkt zu diesem Post anzeigen...    Posts: 8778 | Maybach-Klasse
Benzer57 besucht im Moment nicht das Board. Benzer57
Hallo!

Das Thema Verbände wird in § 27 StVO abgehandelt.

Zu beachten ist aber der § 29 StVO: Übermäßige Straßenbenutzung


(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis . Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Veranstaltende haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.

Diese Vorschrift wird gerne vergessen! ;)

Gruß ins Land :top:

__________________
E-Cabrio 220 d A 238
30.07.2015, 11:28 Uhr Link direkt zu diesem Post anzeigen...    Posts: 295 | SL-Klasse
balou besucht im Moment nicht das Board. balou
Auto: E (w210)
War jetzt nur mal zur Interesse.

hätte ja sein können das es beim PKW noch zusätzliche oder besondere Sachen zu beachten oder machen gibt
30.07.2015, 15:41 Uhr Link direkt zu diesem Post anzeigen...    Posts: 25 | A-Klasse
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