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MB-Treff.de/Forum » ~~ Modellbezogen ~~ » Allgemeine Fragen und Tipps » EWG- Übereinstimmungsbescheinigung

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Thema: EWG- Übereinstimmungsbescheinigung

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mercedes320 besucht im Moment nicht das Board. mercedes320
Auto: E320 (w211)
Hallo
habe unter dem Sitz eine EWG- Übereinstimmungsbescheinigung gefunden, ist auch tatsächlich von meinen Fahrzeug.
Wozu ist das genau?
(Sieht aus wie ein Fahrzeugbrief)

Braucht man sowas überhaupt und wozu?

Danke für die Antworten
27.11.2015, 15:24 Uhr Link direkt zu diesem Post anzeigen...    Posts: 230 | CL-Klasse
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spookie besucht im Moment nicht das Board. spookie
[Moderator]
9.Treffenorganisator
Auto: E320 (w211)
Jedes elektrische Gerät hat solche Unterlagen, ist normal. Kann man mitführen oder auch nicht.

__________________
Unsere Autos
27.11.2015, 18:09 Uhr Link direkt zu diesem Post anzeigen...    Posts: 8778 | Maybach-Klasse
Jürgen W. aus P. besucht im Moment nicht das Board. Jürgen W. aus P.
[Moderator]
20.+28.Treffenorganisator
Auto: Tesla Model 3 (Sonstige)
Moin,

die EWG- Übereinstimmungsbescheinigung (auch COC, Certificate of Conformity genannt) sagt aus, dass das Fahrzeug den Bestimmungen der EWG für Kraftfahrzeuge entspricht.

Wenn du dein Fahrzeug mal ins Ausland (innerhalb der EU) verkaufst, wird dich der Käufer sicher danach fragen, weil er es für die Zulassung im Ausland braucht.

Mitführen brauchst du es also nicht, aber ich würde es zu den Fahrzeugunterlagen (KFZ-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II) legen und dem nächsten Besitzer mitgeben.

__________________
Sonnige Grüße,

Jürgen W. aus P.

Ich fahr schon mal voraus......in die Zukunft!!

Rettungsgasse bei Staubildung auf der Autobahn:
https://www.mb-treff.de/forum/thread.php?id=8096
27.11.2015, 19:20 Uhr Link direkt zu diesem Post anzeigen...    Posts: 4012 | Maybach-Klasse
Seiten (1): [1]
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