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Thema: TÜÜÜV

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Seiten (1): [1]
alex2015 besucht im Moment nicht das Board. alex2015
Auto: E240 (w210)
Hallo auch,

dem Kollegen von mir wollen die JUngs vom Tüv nicht grün geben weil einiges zu tun ist.
Unter anderem ist die Scheinwerferreinigungsanlage (Wischerblätter) ohne funktion.
Soll heissen:
Drückt Knopf aber nix tut sich.
Frage:
Wird diese Anlage aktiviert wenn ich die Scheibenreinigungsanlage betätige weil einen anderen Knopf habe ich nicht gefunden.

Ist es sehr problematisch an die Motoren dieser Anlage zu kommen wegen Xenon?

Es handelt sich um eine alte C-Klasse -T

Ach ja, Sicherrungen sind alle drin.

Nun das nächste:
Wie deaktiviere ich die Sitzerkennung für den Beifahrerairbag?
Also das die Lampe im Cockpit nicht mehr leuchtet.

Mit dem Rest der Mängel komme ich so klar und das sind ne Menge!

Vielen Dank jetzt schon ;-)
Alex
17.05.2011, 11:28 Uhr Link direkt zu diesem Post anzeigen...    Posts: 29 | C-Klasse
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spookie besucht im Moment nicht das Board. spookie
[Moderator]
9.Treffenorganisator
Auto: E320 (w211)
TÜV ist keine große Sache, wenn ein Wagen fit ist und stets intakt gehalten wird. Meiner ist mit über 260 tsd anfang des Jahres problemlos trotz zahlreicher Umbauten durchgekommen. Lässt man Dinge schleifen, sammelt es sich und wird in der Summe dann teurer.

Alle Antworten folgen, wenn ich an die Baureihe W202 denke, da Du das nicht angegeben hast.


Die Scheinwerferreinigungsanlage hat keinen extra Knopf beim W202. Wenn das Abblendlicht eingeschaltet ist und man die Windschutzscheibe wäscht, dann laufen vorne die Wischer 2x durch mitsamt Wasser was gesprüht wird. Umso länger man bei der Windschutzscheibe draufbleibt, umso mehr laufen sie vorne.

Da es bei Xenon Vorschrift ist, muss das tun und stellt einen schweren Mangel dar.

Man kann sehr fummelt die Leiste unter den Scheinwerfern abbauen und von unten an die Motoren rangehen, das ist aber unpraktisch. Besser beide Scheinwerfer ausbauen, dann kommt man problemlos ran. Am besten mal am Stecker der Scheinwerferreinigungsanlage messen, ob Strom ankommt. Geht nur mit 2 Leuten, einer drückt innen, der andere muss vorne messen.
Tip: Wischwasserpumpe ausstecken um nicht so naß zu werden dabei. Diese sitzt am Wischwasserkasten dran.


Die Sitzbelegungserkennung ist Bestandteil des Airbagsystems und kann nicht deaktiviert werden, ohne dass andere Airbags ebenfalls deaktiviert sind. Es macht auch gar keinen Sinn. Es kommt öfters vor, dass in diesem hohen Alter die Belegungsmatte defekt ist und gewechselt werden muss. Danach Fehlerspeicher löschen und alles ist wieder aktiv.
Eine brennende Airbaglampe ist TÜV Bestandteil und in meinen Augen sinnvoll und wichtig.


Was liegt denn sonst noch an?

__________________
Unsere Autos
17.05.2011, 17:22 Uhr Link direkt zu diesem Post anzeigen...    Posts: 8778 | Maybach-Klasse
alex2015 besucht im Moment nicht das Board. alex2015
Auto: E240 (w210)
Vielen Dank Spookie für die schnelle Antwort,

nun ja da wäre noch die hintere Hardyscheibe,Bremsbeläge hinten,Blinkerlampen ausgeblichen (Vorne und Hinten),Scheibenreinigungsanlage hinten,Bremsschläuche porös,
Stossstange vorne befestigen,Leuchtweitenregulierung instandsetzen.
Das wärs laut TÜV.

Ich sollte dabei sagen das der Besitzer des Fahrzeugs ein Amerikaner ist und die es ja bekanntlich nicht so ernst nehmen mit der Pflege.
Aber der ist jetzt wach!

Der hat auch nicht sehr viel Taler,deswegen hat er sich ja den Mercedes gekauft,in der Annahme der geht nie kaputt.

Ich denke der wird sich hier bald registrieren,habe ihm das mit auf den Weg gegeben wegen den tollen Tipps und der schnellen Hilfe.

Vielen Dank nochmal.

Alex
17.05.2011, 23:37 Uhr Link direkt zu diesem Post anzeigen...    Posts: 29 | C-Klasse
spookie besucht im Moment nicht das Board. spookie
[Moderator]
9.Treffenorganisator
Auto: E320 (w211)
Hört sich nach nichts aussergewöhnlichem an, viele Dinge die bei hohem Alter einfach auftreten können. Hoffe dennoch der Besitzer kann alles machen lassen und anschließend hat er ja 2 Jahre Ruhe. Die 202s sind an sich ja recht robust (mal abgesehen vom Rostproblem).

Da an dem Wagen sicherlich schon lange keine Bremsflüssigkeit gewechselt wurde, ist das ja auch was gutes mit den porösen Schläuchen. Man sollte gleich alle prüfen. Und wenn man schon an Flüssigkeiten dran ist, mal das Kühlwasser komplett ablassen und neu befüllen - ebenfalls kein Fehler.

__________________
Unsere Autos
19.05.2011, 00:10 Uhr Link direkt zu diesem Post anzeigen...    Posts: 8778 | Maybach-Klasse
alex2015 besucht im Moment nicht das Board. alex2015
Auto: E240 (w210)
Hallo auch,

ja stimmt, Bremsflüssigkeit werden wir in Angriff nehmen.
Habe mit MB telefoniert die Belegungsmatte kostet max. 130,- Euro + Steuer.
Also werden wir die Finger von irgendwelchen Simulatoren lassen weil die kosten auch 99,- Euro + Versand.

Danke nochmal.
Alex
19.05.2011, 11:55 Uhr Link direkt zu diesem Post anzeigen...    Posts: 29 | C-Klasse | Beitrag 1 mal editiert
Andretti besucht im Moment nicht das Board. Andretti
7.Treffenorganisator
Auto: SLK 200k (r170)
Zitat:
Original von spookie:


Die Sitzbelegungserkennung ist Bestandteil des Airbagsystems und kann nicht deaktiviert werden, ohne dass andere Airbags ebenfalls deaktiviert sind. Es macht auch gar keinen Sinn.



Stimmt nicht ganz. Der Beifahrerairbag kann sogar sehr leicht deaktiviert werden. Sinn macht es z.B. bei einem Rückwärtsgerichteten Kindersitz, den man auf dem Beifahrersitz platzieren möchte.

Zu beachten ist dabei, dass dies nur vom Hersteller durchgeführt werden darf und folgende Punkte:

  • Nach Stillegung des Beifahrer-Airbags oder zusätzlich des
    Gurtstraffers ist unbedingt
    die Bestätigung nach Stillegung vom Kunden zu
    unterschreiben.
  • Ein Aufkleber gut sichtbar im Bereich des Beifahrer-
    anzubringen.
  • Ein Aufkleber in der Betriebsanleitung, Kapitel Airbag
    anzubringen.

    Die Stillegung kann jederzeit wieder rückgängig gemacht
    werden.

  • Die Stilllegung und die Wiederinbetriebnahme muss in
    Fahrzeugpapiere eingetragen werden!
  • Hierzu ist das Fahrzeug einer technischen Prüfstelle (DEKRA,
    TÜV) vorzuführen.
  • Die ausgestellte Bestätigung ist der
    Zulassungsbehörde für den Eintrag vorzulegen.
  • Durchgeführten Änderungen müssen im FDOK dokumentiert
    werden.

    Ob das Sinn macht, wenn die Sitzbelegungsmatte defekt ist bezweifle ich zwar auch, aber machbar ist es schon.

    __________________
    Gruß,
    mario
  • 20.05.2011, 17:46 Uhr Link direkt zu diesem Post anzeigen...    Posts: 4594 | Maybach-Klasse
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