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      Interessanter Fall zum Thema Alkohol fernab vom Steuer - https://www.mb-treff.de/forum/thread.php?id=1251


Geschrieben von Andretti am 27.02.2007, 18:35 Uhr:

Rechtstipp: Trunkenheit auch außerhalb des Straßenverkehrs gefährlich
Bereits die einmalige Feststellung einer schweren Alkoholisierung kann den Führerschein kosten

Bereits die einmalige Feststellung einer schweren Alkoholisierung - auch außerhalb des Straßenverkehrs - kann den Führerschein kosten. Darauf macht die ARAG-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf aufmerksam.

Im konkreten Fall seien bei einem Berufskraftfahrer, der nicht am Straßenverkehr teilnahm, zwei Promille Alkohol im Blut festgestellt worden. Die Führerscheinbehörde habe daraufhin eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung vermutet und auf ein medizinisch-psychologisches Gutachten über die Fahreignung gedrängt. Die ARAG-Experten verweisen darauf, dass die Behörde nicht abwarten muss, bis ein Fahrzeugführer auch im Straßenverkehr alkoholauffällig wird, um Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.

Im vorliegenden Fall sei das Gericht davon ausgegangen, dass ein Taxifahrer in der Regel fast täglich am Straßenverkehr teilnimmt. Unter Berücksichtigung der üblichen Abbauzeiten von Alkohol könne auch eine Trunkenheit außerhalb des Straßenverkehrs darauf schließen lassen, dass der betroffene Berufskraftfahrer nicht zwischen dem Konsum von Alkohol und der Teilnahme am Straßenverkehr trennen könne, befanden Richter des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg.


Geschrieben von Brovning am 27.02.2007, 20:21 Uhr:

Ist ja übel! 8o


Geschrieben von mb201 am 27.02.2007, 21:10 Uhr:

Na toll, der wird vorsorglich aus dem Verkehr gezogen, damit nix passiert. Aber den Sexualstraftäter und ***Spielkind***, den lässt man nach der Tat wieder frei!!! :grübel: :motz:


Geschrieben von Andretti am 28.02.2007, 00:09 Uhr:

Zitat:
Original von mb201:
Na toll, der wird vorsorglich aus dem Verkehr gezogen, damit nix passiert. Aber den Sexualstraftäter und ***Spielkind***, den lässt man nach der Tat wieder frei!!! :grübel: :motz:



Wenn wir schon mal bei diesem Thema sind: Sexualstraftäter, speziell wenn es um Delikte an Kindern geht, gehören meiner Meinung nach schon nach dem ersten mal für immer weggesperrt. Es kann für alle Kriminaldelikte eine Eerklärung geben, aber für sowas nicht. Wer meint, sowas therapieren zu können, gehört gleich mit dazugesperrt. In solchen Fällen würde ich den Eltern sogar die Erlaubnis zur Selbstjustiz wünschen. Aber wie man sieht gibt es hier in Deutscheland Schutzbedarf vor anderen potentiellen Tätern...


Geschrieben von AMG-Andy am 28.02.2007, 08:25 Uhr:

Ist schon klar warum der Staat nur bei Alkoholdelikten eingreift. Da ist ja schließlich auch noch was verdient.....
Ist doch normal das sachen die für uns unverständlich sind durchgesetzt werden. Und warum? Aus finanziellen Hintergründen.

Ich sag nur Co2 Ausstoß bei PKW´s.....
Was jagen die Flugzeuge raus? Da redet niemand von....


Geschrieben von pmneo am 28.02.2007, 08:52 Uhr:

Heftig!

@AMG-Andy: Richtig!

Vorallem wenn so nen Fliegerchen aus Honkong noch kurz vorm landen 5 Tonnen Kerosin abläst, weil er sonst nicht landen kann!

Aber so ist das in unserem Land :motz: :grübel:

Gruß


Geschrieben von AMG-Andy am 28.02.2007, 09:03 Uhr:

Hab gehört das ein Jumbo allein beim Start über 3000 Liter Sprit verbrauchen soll. Entsteht da etwas kein Co2?
Warum ist Flugbenzin Steuerbefreit???



Geschrieben von spookie am 28.02.2007, 10:19 Uhr:

Zitat:
Original von AMG-Andy:
Hab gehört das ein Jumbo allein beim Start über 3000 Liter Sprit verbrauchen soll. Entsteht da etwas kein Co2?
Warum ist Flugbenzin Steuerbefreit???



Geringfügig mehr CO2 als die geforderten 130 g/km wie gefordert, was derzeit einzig der neue Smart erfüllt.

Gestern Abend kam ein Test bzw. Bericht der überarbeiteten Porsche Cayenne, die haben erst voll geschwärmt und dann die Wagen richtig niedergemacht weil die zwischen 3 und 400 ausstossen...solche ***Intelligenter Mensch***en.... :rolleyes:




Geschrieben von HH-Naddel am 01.03.2007, 17:53 Uhr:

Also zum Thema Alkohol!!!
Wenn wir Postboten zu Weinachten oder Sylvester morgens vor der Zustellung einen Sekt trinken müssen wir auch aufpassen das wir nicht erwischt werden da es ja auch für das Fahrrad gild...Aber find es schon ganzschön Krass was die da gemacht haben !!!Wenn man einen Führerschein besitzt dann muss man hölle aufpassen sobald du besoffen bei rot über die Ampel gehst kannst Du deinen Führerschein evt schon vergessen wenn die Bock auf dich haben !!!Ich finde das echt masslos übertrieben !!!

:motz:Zu dem anderen von wegen kinderschäner mal sagen muss :motz:härtere strafen müssen her oder sie sollen sie einfach in den offenen vollzug stecken da bekommen sie schon ihre strafe aber nein die werden noch belohnt mit einzelzelle :motz: :motz:alles gaaaaaanz laaaaaangsam in scheibchen schneiden :motz: :motz:


Geschrieben von max_L am 02.03.2007, 12:42 Uhr:

Du kannst aber auch Führerscheinverbot bekommen, wenn du keinen hast (ein bekannter von mir durfte 2 jahre lang das scheinchen nicht machen)


Geschrieben von Brovning am 02.03.2007, 13:50 Uhr:

Das gibt es bei uns eigentlich nur, wenn man mehrmals alkoholisiert mit dem Mofa/Roller erwischt wurde. Mein Kumpel durfte dann seinen Autoführerschein mit 21 machen.
Naja, selbst Schuld... :nein:


Geschrieben von max_L am 03.03.2007, 10:51 Uhr:

mein bekanter wurde am fahrad erwischt !!!! *lol* =)


Geschrieben von Brovning am 03.03.2007, 10:53 Uhr:

Das zählt bei uns natürlich auch dazu. =)


Geschrieben von Benzer57 am 03.03.2007, 20:28 Uhr:

Hallo!

Bei Berufskraftfahrern wird offensichtlich wesentlich sensibler vorgegangen, denn die haben eine sehr große Verantwortung wie beispielsweise Lkw- bzw. Busfahrer.
Man geht davon aus, dass bei Werten, die über 1,6 Promille liegen, eine Alkoholproblematik vorliegt. Folglich geht`s dann ab zur MPU und zwar im Interesse der Allgemeinheit.


Bei den Fahrradfahrern sieht es nicht ganz so dramatisch aus, denn für diese gilt ein Promillewert von 1,6 Promille.
Nur wenn Ausfallerscheinungen hinzutreten, gilt man als "relativ" fahruntüchtig. Das Glas Sekt macht also gar nichts!


Gruß
:)


Geschrieben von Chipsy am 04.03.2007, 00:32 Uhr:

Zitat:
Original von Benzer57:

Nur wenn Ausfallerscheinungen hinzutreten, gilt man als "relativ" fahruntüchtig.

:)



Hallo!

Mit Ausfallerscheinungen sehe ich täglich auf der BAB welche; wußte nicht das so viel in Deutschland Alkis sind...


So ein Gesetz bedeutet einen gewissen "präventiv" Schutz; find ich Grundsätzlich gut.

Schade nur, dass es nur eine Verbindung von Alkohol und Kraftfahrer gibt. Was ist mit Ärzten? Piloten? Erziehern?

Hier fragt keiner, ob die ein Alk-Problem haben!

Gruß
Roger


Geschrieben von Benzer57 am 04.03.2007, 06:55 Uhr:

Hi,

ich gehe davon aus, dass man die Piloten auch regelmäßig entsprechnd untersucht.

Ansonsten gibt`s auf deutschen Straßen reichlich Alkohol- und Drogendelikte.



:)




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