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Geschrieben von -parazitii- am 19.01.2010, 17:03 Uhr:

Hallo Leute,
wollte mal fragen welche Kriterien ein Sportauspuff erfüllen muss das ich ihm mir eintragen lassen kann.
Also er ist neu, und ich hab vom Hersteller eine "Übereinstimmungsbescheinigung" langt das schon um den Prüfer vom Tüv zufrieden zu stellen?
Da steht auch etwas von Austausch Schalldämpfer-Anlage
vielen dank im vorraus. :top:


Geschrieben von Manuel am 19.01.2010, 18:25 Uhr:

Hallo,
bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich glaube mal gelesen zu haben, das einen "Übereinstimmungsbescheinigung" vergleichbar mit einer ABE ist! Würde an deiner Stelle einfach mal zum TÜV fahren, dem Prüfer das Dokument zeigen, der kann dir dann sicher sagen, ob du den Sportauspuff eintragen musst, oder ob es reicht die "Übereinstimmungsbescheinigung" mitzuführen!




Geschrieben von wasichnichtweiss am 19.01.2010, 19:26 Uhr:

Die Übereinstimmungsbescheinigung beinhaltet : EWG-Typgenehmigung, EWG-Betriebserlaubnis oder EWG-Bauartgenehmigung.
Ist das EU-Pendant zur ABE... auf dem ESD müsstest du irgendwo ein E-Prüfzeichen finden.

Wenn dein FzG auf der Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt ist, müsstest du diesen Schein rein rechtlich nichtmal mitführen (E-Prüfzeichen).

Allerdings würde ich dir raten, den mitzunehmen da unsere "blauen" leider den technischen Entwicklungen und den ergänzenden EU-Rechten noch ein paar Jährchen hinterherhinken.

Quelle: StVZO § 19(4)


Geschrieben von -parazitii- am 19.01.2010, 21:03 Uhr:

also wenn ein E-Prüfzeichen drauf is is alles im Lot? Dann einfach dran schrauben, Zettel rein ins Handschuh Fach geschmissen und gib ihm :-)
versteh ich das richtig? :grübel:


Geschrieben von wasichnichtweiss am 19.01.2010, 21:08 Uhr:

Richtiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiig!

(Obwohl man laut eu-recht sich damit selbst das "ins Handschuhfach schmeissen" klemmen könnte)


Geschrieben von -parazitii- am 19.01.2010, 21:24 Uhr:

coole Sache, dank dir, :-) :top:




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