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Geschrieben von Capitan-Kriechstrom am 24.03.2006, 22:07 Uhr:

hallo.

ich will mir für meinen w202 ein schwert zu legen.
ich hab mir überlege unters schwert eine alu blech anzubauen (soll nicht so dick sein und nicht größer als das schwert sein) um das schwert etwas zu schützen.....
weil mein autochen dan langsam etwas tief würd.
hat jemand ahnung ob das zulässig ist.


Geschrieben von Brovning am 25.03.2006, 08:15 Uhr:

Hallo!
Ich weiss es zwar nicht, aber ich glaube, da muss ich dich enttäuschen. Kann mir nicht vorstellen, dass man vorne ein dünnes Eisen in horizontaler Richtung befestigen darf.
Stell dir mal die Verletzungsgefahr vor, wenn du damit einen Fußgänger anfährst. Das würde wie eine Rasierklinge durch den Unterschenkel gleiten.


Geschrieben von sdenter am 25.03.2006, 12:04 Uhr:

HI! Ich denke mal das brovning recht hat.Ich würde es nicht machen.Lieber Schwert ab als Unterschenkel ab.Spätestens beim TÜV fällt es auf.


Geschrieben von mb201 am 25.03.2006, 15:09 Uhr:

Was? Zum Verstärken???
Wenn man sich mal die Usercarbilder von Kriechstrom seiner Flunder ansieht, wird klar was er mit einem rasierklingenscharfen, horizontalen Alublech vorhat.....Sein Rasenmäher ist kaputt gegangen, und jetzt will er das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden!!! :keks: :wand:
Tut mir leid, aber das konnte ich mir nicht verkneifen....


Geschrieben von AtzeC280 am 25.03.2006, 17:29 Uhr:

Ich kanns mir auch nicht vorstellen, das sowas erlaubt ist.

Bei mir sind die Schlossschraubenköpfe auch schon ziemlich abgeschliffen.


Geschrieben von Capitan-Kriechstrom am 03.04.2006, 19:45 Uhr:

hallo.

ich war letztens bei unserem freund und helfer in grün-grau (DEKRA).
die meinten wenn ich ein dünnes blech als verstärkung unters schwert scharaube, dass nicht übersteht, keine scharfen kannten hat...., sehen sie kein problem.


Geschrieben von Brovning am 03.04.2006, 21:02 Uhr:

erstaunlich... :driver:


Geschrieben von Andretti am 03.04.2006, 21:21 Uhr:

Ich würde sagen, daß es mit Sicherheit nicht zulässig ist,weil es eine Bauartveränderung dastellt. Ob da jemand ein Problem sieht oder nicht ist erstmal nicht relevant, bis sich irgendwann mal die Frage stellt, weil z.B. im schlimmsten Fall bei einem Unfall sich jemand wirklich schwerer verletzt hat als ohne. Ohne schriftliche Bescheinigung (Eintrag) der Männer in grün-grau steht man dann plötzlich allein da. Alle Veränderungen an Fahrzeugteilen die nicht dem Originalzustand entsprechen, gelten als Bauartveränderung und sind im Zweifelsfalle immer Genehmigungspflichtig.


Geschrieben von spookie am 04.04.2006, 17:23 Uhr:

Hols Dir schriftlich von dem DekraMann, offiziell mit Dekra-Firmenpapier, Adresse, Unterschrift, damit man sich im Schadensfalle an ihn wenden kann. Ohne etwas schrftliches würde ich da wie Andretti schon schreibt nichts tun was die Zulassung gefährdet und im Schadensfall einen ein Leben lang finanziell ruiniert.




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