MB-Treff.de/Forum - https://www.mb-treff.de/forum/main.php
  ~~ Modellbezogen ~~ - https://www.mb-treff.de/forum/main.php?cat=4
    E-Klasse (W210/S210) - https://www.mb-treff.de/forum/board.php?id=22
      Front Vormopf auf Mopf Umbauen?? - https://www.mb-treff.de/forum/thread.php?id=6993


Geschrieben von w210-newbie am 31.07.2012, 00:15 Uhr:

Hi Gemeinde,

hätte mal ne Frage an euch:

Undzwar muss ich bei mir nun beide Kotflügel erneuern da der Rost Ihnen schwer zu schaffen gemacht hat. :motz: :motz:

Meine Frage ist nun wie folgt, wenn ich schon neue Kotflügel kaufe könnte ich dann nicht direkt die MOPF Kotflügel kaufen und montieren, welche ja benötigt werden wenn man auch die MOPF Stoßstange anbringen möchte??? ?( ?( ?(

Sind die Befestigungspunkte identisch bzw ist ein Umbau wie oben beschrieben möglich oder muss da noch mehr erneuert werden?!? :grübel: ?( :grübel:

Freu mich auf ne Antwort...

Gruß Chris


Geschrieben von E 230 am 31.07.2012, 06:03 Uhr:

Hast Du Dir den VorMopf und den Mopf mal genau angeschaut :grübel:.
Falls nicht, tu dies mal und Du wirst zum Schluß kommen, alles so zu lassen wie es ist.


Geschrieben von AMG-Andy am 31.07.2012, 07:14 Uhr:

Hallo,
nur mit den Kotflügeln ist es nicht getan.
Es wurde nach der Mopf die gesamte Front verändert, das heisst:

- Geänderter Schlossträger
- Geänderte Kotflügel
- Geänderte Haube
- Geänderter Grilleinsatz
- Geänderte Scheinwerfer
- Geänderter Stoßfänger vorn ( jetzt einteilig )

Kurz um, das halbe Auto ist vorne rum anders :-)

MfG Andy


Geschrieben von Andretti am 31.07.2012, 09:00 Uhr:

Und nicht zu vergessen: Die Spiegel vom Facelift müßten nachgerüstet werden. Da es gerade beim W210 schnell passieren kann dass man den vorderen Blinker von der Seite nicht sehen kann.
Auch wenn jetzt der eine oder andere sagen wird, dass laut STVZO nur 2 Blinker vorn und 2 Blinker hinten vorgeschrieben sind, so müssen sie in Deutschland dennoch dran sein, wenn es das Fahrzeug gar nicht anders gab und die ABE für das Fahrzeug mit diesen erteilt wurde.
Sicherlich wird es mancher TÜV oder die Polizei nichteinmal merken aber wenn man im Falle, dass einem jemand verschuldet in die Seite fährt und dieser sagt er konnte das Blinken nicht sehen weil die serienmäßigen Blinker fehlten. Wird einem die Versicherung zumindest eine Teilschuld geben da man mit dem Argument nicht durchkommt, dass einem die Blinker einfach nicht gefielen. Man hat nicht nur "grob fahrlässig" sondern sogar "vorsetzlich" gehandelt. Dann sollte man vorher zumindest einen TÜV finden der sie einem austrägt. (Obwohl sie nicht extra eingetragen sind aber halt Bestandteil der ABE des Fahrzeugs sind) Bzw. Austragen lassen kann man gar nichts. Man muß einen Nachtrag eintragen lassen, der Beschreibt dass eine Sondergenehmigung für den Ausbau von Teil xy besteht.


Geschrieben von w210-newbie am 31.07.2012, 10:28 Uhr:

:morgen:

also wenn haube schlossträger etc verändert wurden machts wohl keinen sinn das umzubauen!

aber trotzdem ein dickes :danke: für die schnellen antworten!






MB-Treff.de Forum v2.03 Beta
© 2024 by Brovning
http://www.mb-treff.de