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Geschrieben von marmue86 am 18.03.2013, 18:05 Uhr:

Hallo zusammen,

zum 01.04.2013 tritt die "neue" StVO in Kraft.

änderungen gibt es vorallem in den formulierungen der einzelnen paragraphen bzgl. wortlaut usw.

man hat z.B. den "Führer" rausgenommen und die doch sehr männlichen formulierungen entfernt. des weiteren hat man neu formulierungen eingeführt sowie sonderregelungen.

sobald ich mein neues exemplar bekommen habe, werd ich euch über gravierende änderungen gerne informieren.


gruß martin


Geschrieben von marmue86 am 28.03.2013, 17:19 Uhr:

nach erstmaligem "groben" überfliegen der neufassung der STVO kann ich euch folgende änderungen mal mitteilen:

ab 01.04.2013 ist an einspurigen KFZ (motorräder) tagfahrlicht zlässig, somit ist die allgemeine abblendlicht-pflicht rausgefallen

und ENDLICH hat man in der STVO ein generelles Überholverbot an bahnübergängen eingeführt. dies gilt ab dem gefahrzeichen bahnübergang und der dreistreifigen bake. in diesem zuge ist auch die regelung für züge länger 7m und fahrzeuge über 3,5t zG herausgefallen

über weitere änderungen halte ich euch auf dem laufenden

im rahmen der STVZO hat man ebenfalls einiges geändert, gerade im bereich der EU regelung für den KFZ-betrieb. doch bis dorthin bin ich noch nicht vergedrungen...


gruß martin


Geschrieben von Andretti am 29.03.2013, 14:24 Uhr:

Zitat:
Original von marmue86:

..und ENDLICH hat man in der STVO ein generelles Überholverbot an bahnübergängen eingeführt. dies gilt ab dem gefahrzeichen bahnübergang und der dreistreifigen bake. in diesem zuge ist auch die regelung für züge länger 7m und fahrzeuge über 3,5t zG herausgefallen



Warum "Endlich"? Was war daran denn so schlecht, dass ein Bahnübergang bei geschlossener Schranke oder Rotlicht bisher (beabsichtigt) die Möglichkeit bot langsamfahrende LKW oder Traktoren zu überholen was oft gerade auf Landstraßen oder 1-spurigen Bundesstraßen nicht möglich ist ? :grübel:



Geschrieben von marmue86 am 30.03.2013, 00:58 Uhr:

mit dem "endlich" meinte ich das inkraft-treten des überholverbots.

und zu deiner frage, diese regelung stammte aus der zeit, wo die fahrzeuge ein mieserabeles beschleunigungsverhältnis hatten und um der gefahr zu entgehen, dass der bahnübergang langfristig blockiert werden konnte.




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