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Geschrieben von Asterix am 24.08.2013, 06:53 Uhr:

Hallo,
darf ich auch Winterreifen 205/60 r15 91T von Michelin auf meinen C180/W202 Baujahr 1993 machen?


Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 24.08.2013, 18:53 Uhr:

Hallo Asterix,

schau doch mal in deine Fahrzeugpapiere, was da eingetragen ist.

Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex T dürfen nur auf Fahrzeuge gefahren werden, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 190 km/h nicht überschreiten.

Ich denke mal, du hast 195/65 R15 H und/oder 205/60 R15 H eintragen (zulässig bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h).

In diesem Fall also: Nein!

bzw. Draufmachen ja, Fahren nein ..... =) (nur Spaß, nicht ernst nehmen...)




Geschrieben von bullethead am 24.08.2013, 22:19 Uhr:

Zitat:
Original von Jürgen W. aus P.:
...
Ich denke mal, du hast 195/65 R15 H und/oder 205/60 R15 H eintragen (zulässig bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h).

.....




Bei Winterreifen kann man auch Reifen mit einem geringeren Geschwindigkeitsindex fahren. Wichtig ist, dass ein entsprechender Hinweis auf die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrers angebracht ist (Winterreifenlimit im KI reicht nicht aus). Wenn also 205/60R15 H gehen auch 205/60R15 T M+S.





Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 24.08.2013, 23:55 Uhr:

Hallo nochmal,

ich habe nochmal ein bißchen recherchiert und muss meinen Schnellschuß von heute mittag revidieren.

Bullethead hat natürlich Recht und du darfst diese Winterreifen fahren, wenn du den Aufkleber "Höchstgeschwindigkeit 190 km/h" gut sichtbar aufklebst.

Hier mal ein Auszug aus der StVZO:

§36 Bereifung und Laufflächen

(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen.
Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Und noch einen erklärenden Link:

Klick mich!





Geschrieben von spookie am 26.08.2013, 00:17 Uhr:

Es würde mir nie in den Sinn kommen, so einen blöden Aufkleber anzubringen - ein solcher war beim 203er Kauf dabei und man bekam die Reste nie so perfekt an der Blende weg, das ärgert mich extrem. Da ich selber wechsle, brauch ich keine Werkstatt die es anbringen müssen, das ist die eigene Grauzone. Hab den Limiter drin für die Winterräder, das reicht. Das kann man bei jeder Kontrolle direkt nachweisen, dass der aktiv ist, da sollen die sich nicht so anstellen. Sollen lieber die Licht-Muffel mal rausziehen.


Geschrieben von Jürgen W. aus P. am 26.08.2013, 01:16 Uhr:

Zitat:
Original von spookie:
Es würde mir nie in den Sinn kommen, so einen blöden Aufkleber anzubringen........
Hab den Limiter drin für die Winterräder, das reicht. Das kann man bei jeder Kontrolle direkt nachweisen, dass der aktiv ist,........


Hallo,

ich mag diese Aufkleber auch nicht.

Falls nötig, würde ich mir den Aufkleber mit Tesa-Film festkleben und beim nächsten Räderwechsel auf Sommerreifen wieder entfernen.
Es muss ja auch kein fertiger Aufkleber sein, man kann sich das Symbol ja auch ausdrucken und für den Fahrer gut sichtbar mit Tesa-Film festkleben.

Nur den Speedlimiter entsprechend einzustellen genügt leider nicht.
Er hilft aber auf jeden Fall, die für Winterreifen mit Geschwindigkeitindex T geltende Höchstgeschwindigkeit von 190 km/h nicht zu überschreiten.

Edit: Ich habe mal eine Bastelvorlage zum Ausschneiden angehängt.....



Dateianhang:
bastelvorlage_190_kmh.........._fuer_usszeschnigge_.docx - 94.7 KBs - Count: 348 bastelvorlage_190_kmh.........._fuer_usszeschnigge_.docx - 94.7 KBs
Downloads: 348
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Geschrieben von bullethead am 26.08.2013, 09:27 Uhr:

Zitat:
Original von spookie:
..... Das kann man bei jeder Kontrolle direkt nachweisen, dass der aktiv ist, da sollen die sich nicht so anstellen. Sollen lieber die Licht-Muffel mal rausziehen.


Es wurde ja schon gesagt - der Limiter reicht nicht aus und in den meisten Fällen stellt sich die Rennleitung quer.

Das ist vollkommen okay, wenn dir eine saubere Instrumentafel ein paar € wert ist und du dich hinterher nicht darüber aufregst, wenn du ein Knöllchen zahlen muss.




Geschrieben von Brovning am 26.08.2013, 13:22 Uhr:

Zitat:
Original von spookie:
Es würde mir nie in den Sinn kommen, so einen blöden Aufkleber anzubringen - ein solcher war beim 203er Kauf dabei und man bekam die Reste nie so perfekt an der Blende weg, das ärgert mich extrem.
Hallo Marc,
mir klebte immer der TÜV einen Aufkleber ins Auto (TÜV-Termin in den Wintermonaten). :rolleyes:
Die waren von Michelin und gehen immer sehr leicht und rückstandsfrei wieder ab.


Geschrieben von Radmutter am 27.08.2013, 19:14 Uhr:

Jürgen hat leider Recht und der Aufkleber,bzw. sein Fehlen wird mit bis zu 20,00 € Verwarnungsgeld quittiert.
Da ich schon einige Jahre in der Branche arbeite hier mein Rat:
Den Aufkleber oben links in die Windschutzscheibe.
Somit ist er im Sichtbereich des Fahrers.
Stört eigentlich nur,wenn man Vögel beobachtet.
Dem Gesetz ist genüge getan.
Eine Entfernung von der Glasscheibe ist problemlos mit einem handelsüblichen Glasschaber und etwas Fensterputzmittel möglich.

Und nochwas:
Wenn mir irgendeiner einen Aufkleber aufs Armaturenbrett oder gar auf das Plastikglas des KI klebt,dann entfernt er diesen akkurat und ohne Rückstände oder Beschädigungen in meinem Beisein persönlich.
So etwas muß nicht sein und egal wie alt oder neu ein Fahrzeug ist,man bringt so etwas grundsätzlich so an,daß es problemlos und ohne Beschädigung von Oberflächen entfernbar ist.
Ich habe in meinen langen Jahren in dieser Branche schon die allerdollsten Dinge gesehn,die ich mir als Kunde hätte nicht bieten lassen.

Allerdings möchte ich mich auch nicht als Kunden haben...Lach.

Gruß
Radmutter


Geschrieben von spookie am 27.08.2013, 20:12 Uhr:

Jürgen, dann hattest Du Glück. Mir hats die Lichtschalterblende am 203 versaut. Er ging zwar weg nach dem Kauf, aber man sieht immernoch die Stelle wo er saß. Mit zu scharfen Reinigern will ich da nicht ran, sonst verkratze ich mir das umso mehr. Meine Frau störts so nicht, mich würde es stören und ich würde die Blende erneuern.




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