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Was bei der Auswahl einer Kfz-Versicherung wichtig ist

Wer in Deutschland ein Auto zulässt, braucht eine Kfz-Versicherung. Zwingend notwendig ist nur eine Haftpflichtversicherung. Zwar erweitern Teil- oder Vollkaskoversicherungen den Schutz für Schäden am eigenen Fahrzeug. Doch wie viel Sicherheit ist wichtig? Und welche Risiken müssen Autofahrer abdecken?

Einen guten Überblick über die drei unterschiedlichen Versicherungsarten liefert die Homepage der Allianz. Diese ist übrigens aktuell in Deutschland der führende Kfz-Versicherer.

SchutzBestandteile
HaftpflichtSie zahlt, wenn der Versicherte mit seinem Fahrzeug andere verletzt oder tötet, Dinge beschädigt oder zerstört und kommt außerdem für Vermögensschäden auf.
TeilkaskoSie sichert Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Unwetter, Sturm oder Hagel entstanden sind und erstattet nach Diebstahl und Totalschaden den Kaufpreis für bis zu 12 Monate nach Erstzulassung. Auch Marderbisse und Glasschäden werden mit eingeschlossen.
VollkaskoSie reguliert auch selbst verursachte Unfallschäden und Schäden durch Vandalismus. Nach Diebstahl und Totalschaden erstattet sie den Neupreis für bis zu 24 Monate nach der Erstzulassung.


Zwingend notwendig: Die Haftpflichtpolice
Wer einen Unfall verursacht, muss für entstandene Schäden in voller Höhe haften. Bei der Haftpflichtpolice müssen Autofahrer mit dem Versicherer deshalb eine möglichst hohe Deckungssumme absichern. Das Gesetz schreibt vor, dass die Versicherung Sachschäden in Höhe von insgesamt 1,12 Millionen Euro und Personenschäden pro Person mit 2,5 Millionen Euro, maximal jedoch 7,5 Millionen Euro, abdecken muss. Bei einem Unfall zahlt die Gesellschaft diese vereinbarten Summen. Höhere Schäden muss der Kunde aus eigener Tasche zahlen. Es empfiehlt sich deshalb, eine höhere Deckung zu vereinbaren. Schadenssummen von 50 oder 100 Millionen Euro kosten nur wenig mehr.
Bei der Haftpflichtpolice gilt es außerdem zu beachten, in welchen Ländern sie noch gilt. Ist man oft im Ausland mit einem Mietwagen unterwegs, empfiehlt sich sogenannte "Mallorca-Police".

Teilkasko oder Vollkasko?
Welchen Umfang der Schutz durch die Kfz-Versicherung bietet, sollte sich am Alter und den Wert des Autos orientieren. Ab einem Fahrzeugalter von vier Jahren lohnt es sich, von einer Vollkasko- auf eine Teilkaskoversicherung umzusteigen. Dieser Schutz kostet meist weniger.

Ist der Kunde lange Jahre schadenfrei geblieben, lohnt sich jedoch eventuell der Verbleib in der Vollkaskoversicherung. Hier werden die Beiträge nach Schadenfreiheitsklasse berechnet. Bei der Teilkaskoversicherung gibt es dagegen feste Beitragssätze. Mit einer günstigen Schadenfreiheitsklasse unterscheiden sich die Prämien in der Vollkasko und der Teilkasko nur wenig. Ist der Zeitwert des Fahrzeugs nach vier Jahren immer noch hoch, sollte es ebenfalls weiter in der Vollkaskoversicherung bleiben. Die Erstattungssummen hängen maßgeblich vom Zeitwert ab.

Anbieter von Kaskopolicen sind in der Gestaltung ihrer Versicherungsbedingungen frei. Kunden sollten bei der Auswahl des Vertrages auf folgen Einschlüsse achten:
Wichtig ist ein "Verzicht auf den Einwand grobe Fahrlässigkeit". Damit ist auch Unachtsamkeit, wie Fahren bei Rot, abgesichert.
Wichtig bei Neuwagen ist eine Neuwertentschädigung. Sie verlängert die Frist, für die bei Totalschaden oder Diebstahl der Neupreis ersetzt wird. Es gibt Angebote von drei bis 24 Monate.

So werden Kfz-Versicherungen günstiger
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten günstigere Konditionen zu erlangen, wie in diesem Artikel beschrieben. Eine Werkstattbindung senkt die Tarife um 10 bis 20 Prozent. Dabei gibt der Versicherer die Werkstatt vor. Wer mit einer Selbstbeteiligung im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst trägt, spart zusätzlich. Sie beträgt meist 150 Euro bei der Teilkasko- und 300 Euro bei der Vollkaskopolice. Mit Rabatten sparen Kunden, z.B. wenn sie sich verpflichten, bestimmte jährliche Fahrkilometer einzuhalten oder das Auto in einer Garage zu parken. Auch wenn das Fahrzeug nur von einem einzigen Fahrer gefahren wird, gibt es Nachlass.

Wechselfrist beachten
Zu einem preiswerteren Anbieter kann jedes Jahr gewechselt werden. Stichtag für die Kündigung der alten Police ist der 30. November. Erhöht der eigene Anbieter den Preis, kann der Kunde unabhängig von diesem Stichtag kündigen.

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